Begriff der Standardmaßnahme

13. November 2024

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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

Jurafuchs

Studentin S setzt sich nach einer durchzechten Nacht in der Jüdefelderstraße in Münster auf ihr Rad, um nach Hause zu fahren. Fahrradpolizist P bemerkt S, die in Schlangenlinien fährt. P fordert S auf, sich auszuweisen.

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Einordnung des Falls

Begriff der Standardmaßnahme

Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 2 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt

1. Im PolG NRW gibt es Vorschriften, welche der Polizei bestimmte Spezialbefugnisse für spezielle Maßnahmen verleihen. Diese speziellen polizeigesetzlichen Rechtsgrundlagen nennt man Standardermächtigungen.

Ja!

Die Standardermächtigungen sind spezielle Rechtsgrundlagen im Polizeigesetz. Sie stellen Sondertatbestände für häufig vorkommende Eingriffe durch die Polizei in die Rechtssphäre des Bürgers dar und sind normiert in den §§ 9 - 46 PolG NRW. Standardmaßnahmen sind Maßnahmen, die auf Grundlage der Standardermächtigungen ergriffen werden. Die Standardermächtigung ist die Rechtsgrundlage für eine Standardmaßnahme. Ein Beispiel für eine Standardmaßnahme ist die Identitätsfeststellung ( § 12 Abs. 1 PolG NRW ). Die Aufforderung des P an S, sich auszuweisen, fällt unter diese Standardmaßnahme.
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2. Alle Standardmaßnahmen sind Verwaltungsakte.

Nein, das ist nicht der Fall!

Nicht alle Standardmaßnahmen sind klar als Verwaltungsakt zu qualifizieren. Mangels Regelungscharakters stellen manche Standardmaßnahmen schlichtes Verwaltungshandeln (sog. Realakte) dar. Teilweise wird vertreten, dass sämtliche Standardmaßnahmen Verwaltungsakte seien. Der Regelungscharakter der Maßnahme wird dann darin gesehen, dass zusätzlich zum Realakt eine konkludente Duldungsverfügung erlassen werde. Inhalt dieser Begleitverfügung sei das Gebot zur Duldung des Realaktes. Überwiegend wird diese rechtliche Konstruktion als überflüssig angesehen. Die Rechtsnatur von Standardmaßnahmen kann an vielen Stellen in der Klausur relevant werden. Beispiele hierfür sind die Festlegung statthafte Klageart oder das Erfordernis einer Anhörung. Ist die Rechtsnatur uneindeutig, solltest Du diese diskutieren.
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community

QUIG

QuiGonTim

14.10.2024, 08:52:37

In welchem Verhältnis stehen die Begriffe „schlichtes Verwaltungshandeln“ und „Realakt“ zueinander? Sind es Synonyme? Ist das schlichte Verwaltungshandeln ein Oberbegriff, sodass es neben dem Realakte weitere schlichte Handlungsformen gibt?

Wendelin Neubert

Wendelin Neubert

22.10.2024, 15:10:16

Danke für Deine Frage, @[QuiGonTim](133054). Schlichtes Verwaltungshandeln und Realakt sind Synonyme. Sie beschreiben Konstellationen, in denen die Verwaltung rein tatsächlich handelt. Hoffe das hilft. Beste Grüße - Wendelin für das Jurafuchs-Team


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