Landesrecht (im Aufbau)
Polizei- und Ordnungsrecht NRW
Polizeiliche Standardmaßnahmen
Begriff der Standardmaßnahme
Begriff der Standardmaßnahme
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Studentin S setzt sich nach einer durchzechten Nacht in der Jüdefelderstraße in Münster auf ihr Rad, um nach Hause zu fahren. Fahrradpolizist P bemerkt S, die in Schlangenlinien fährt. P fordert S auf, sich auszuweisen.
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Einordnung des Falls
Begriff der Standardmaßnahme
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 2 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Im PolG NRW gibt es Vorschriften, welche der Polizei bestimmte Spezialbefugnisse für spezielle Maßnahmen verleihen. Diese speziellen polizeigesetzlichen Rechtsgrundlagen nennt man Standardermächtigungen.
Ja!
Jurastudium und Referendariat.
2. Alle Standardmaßnahmen sind Verwaltungsakte.
Nein, das ist nicht der Fall!
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
QuiGonTim
14.10.2024, 08:52:37
In welchem Verhältnis stehen die Begriffe „schlichtes Verwaltungshandeln“ und „Realakt“ zueinander? Sind es Synonyme? Ist das schlichte Verwaltungshandeln ein Oberbegriff, sodass es neben dem Realakte weitere schlichte Handlungsformen gibt?
Wendelin Neubert
22.10.2024, 15:10:16
Danke für Deine Frage, @[QuiGonTim](133054). Schlichtes Verwaltungshandeln und Realakt sind Synonyme. Sie beschreiben Konstellationen, in denen die Verwaltung rein tatsächlich handelt. Hoffe das hilft. Beste Grüße - Wendelin für das Jurafuchs-Team