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Inhalt des Art. 10 GG: Brief-, Post- und Telekommunikationsgeheimnis
In Land L werden alle Briefe und Paketsendungen über die staatseigene Königliche Post GmbH versendet. Alle Fernkommunikation läuft über die Königliche FernKom GmbH. König K behält sich so den Zugriff auf jedwede Kommunikation in L vor.