Öffentliches Recht > Grundrechte
Wiedereinführung der Todesstrafe
Die Todesstrafe ist nach Art. 102 GG abgeschafft und ihre Wiedereinführung durch einfaches Gesetz verboten. Der Gesetzgeber möchte nun die Verfassung so ändern, dass Mord (§ 211 StGB) mit dem Tod bestraft werden kann. A ist empört. Dies widerspreche dem Recht auf Leben.
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Klassischer Eingriff: Legislative
Der Bundestag B erlässt zum Gesundheitsschutz das Nichtrauchergesetz. Dieses verbietet das Rauchen auf allen öffentlichen Plätzen. Zuwiderhandlungen können mit Bußgeld geahndet werden. Leidenschaftlicher Raucher R fühlt sich davon beeinträchtigt.