Öffentliches Recht

Grundrechte

Telekommunikationsgeheimnis (Art. 10 Abs. 1 GG)

Inhalt des Art. 10 GG: Brief-, Post- und Telekommunikationsgeheimnis

Inhalt des Art. 10 GG: Brief-, Post- und Telekommunikationsgeheimnis

leichtmittelschwer

+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

Jurafuchs

In Land L werden alle Briefe und Paketsendungen über die staatseigene Königliche Post GmbH versendet. Alle Fernkommunikation läuft über die Königliche FernKom GmbH. König K behält sich so den Zugriff auf jedwede Kommunikation in L vor.

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Einordnung des Falls

Inhalt des Art. 10 GG: Brief-, Post- und Telekommunikationsgeheimnis

Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 3 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt

1. Der private Austausch von Nachrichten, Gedanken und Meinungen von Bürgern ist grundrechtlich geschützt.

Ja!

Art. 10 GG normiert das Brief-, Post- sowie Telekommunikationsgeheimnis und ermöglicht so eine vertrauliche Kommunikation zwischen Bürgern. Gängig verwendete Kommunikationsmittel, wie Post und Telemedien, sind aufgrund der räumlichen Distanz der Kommunikationanfällig für unerwünschte Zugriffe und damit schutzbedürftig. Art. 10 GG kommt diesem Schutzbedürfnis nach und wahrt den privaten Austausch von Nachrichten, Gedanken und Meinungen unter Zuhilfenahme verschiedener Kommunikationsmedien, der so verborgen vor den Augen von Öffentlichkeit und staatlichen Akteuren stattfinden kann.
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2. Art. 10 GG schützt den Bürger vor der staatlichen Kenntnisnahme seiner Kommunikation.

Genau, so ist das!

Art. 10 GG schützt als Abwehrrecht den privaten Austausch von Nachrichten, Gedanken und Meinungen zwischen Bürgern vor Eingriffen des Staates und damit vor unerwünschtem staatlichem Zugriff und Kenntnisnahme.

3. Art. 10 GG enthält neben einer Abwehrdimension auch eine staatliche Schutzverpflichtung.

Ja, in der Tat!

Art. 10 GG, der sowohl das Brief-, Post- als auch Telekommunikationsgeheimnis enthält, schützt als Abwehrrecht den privaten Austausch von Nachrichten, Gedanken und Meinungen zwischen Bürgern vor Eingriffen des Staates. Diese abwehrrechtlichen Dimension ist heute jedoch weniger relevant, befinden sich Post- und Telekommunikationsunternehmen mittlerweile mehrheitlich in privater Hand. Umso wichtiger wird damit die in Art. 10 GG enthaltene Schutzverpflichtung des Staates, die diesen anhält sicherzustellen, dass auch Private und Unternehmen Art. 10 GG achten. Der Staat soll sich nämlich durch die Privatisierung von Post- und Telekommunikationsleistungen nicht seiner Grundrechtsverpflichtung entziehen können.Wie viele andere Grundrechte auch ist Art. 10 GG vor seinem historischen Hintergrund zu lesen, war die Garantie auf private Kommunikation zwischen Bürgern vor Einführung des Grundgesetzes lange keine Selbstverständlichkeit.
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community

Florian J

Florian J

1.7.2024, 15:26:26

Liebes Team, der Zusammenhang zwischen Sachverhalt und Fragen erschließt sich mir hier leider nicht. Vielleicht könnte man hier durch eine kleine Nachbesserung mehr Verständnis schaffen. Herzlichen Dank!!!


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