Öffentliches Recht

Grundrechte

Telekommunikationsgeheimnis (Art. 10 Abs. 1 GG)

Inhalt des Art. 10 GG: Brief-, Post- und Telekommunikationsgeheimnis

Inhalt des Art. 10 GG: Brief-, Post- und Telekommunikationsgeheimnis

21. August 2025

3 Kommentare

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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

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In Land L werden alle Briefe und Paketsendungen über die staatseigene Königliche Post GmbH versendet. Alle Fernkommunikation läuft über die Königliche FernKom GmbH. König K behält sich so den Zugriff auf jedwede Kommunikation in L vor.

Diesen Fall lösen [...Wird geladen] der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.

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