Öffentliches Recht
Grundrechte
Telekommunikationsgeheimnis (Art. 10 Abs. 1 GG)
Inhalt des Art. 10 GG: Brief-, Post- und Telekommunikationsgeheimnis
Inhalt des Art. 10 GG: Brief-, Post- und Telekommunikationsgeheimnis
21. August 2025
3 Kommentare
4,7 ★ (6.025 mal geöffnet in Jurafuchs)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

In Land L werden alle Briefe und Paketsendungen über die staatseigene Königliche Post GmbH versendet. Alle Fernkommunikation läuft über die Königliche FernKom GmbH. König K behält sich so den Zugriff auf jedwede Kommunikation in L vor.
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