Öffentliches Recht
Grundrechte
Telekommunikationsgeheimnis (Art. 10 Abs. 1 GG)
Inhalt des Art. 10 GG: Brief-, Post- und Telekommunikationsgeheimnis
Inhalt des Art. 10 GG: Brief-, Post- und Telekommunikationsgeheimnis
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
In Land L werden alle Briefe und Paketsendungen über die staatseigene Königliche Post GmbH versendet. Alle Fernkommunikation läuft über die Königliche FernKom GmbH. König K behält sich so den Zugriff auf jedwede Kommunikation in L vor.
Diesen Fall lösen 97,4 % der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
Inhalt des Art. 10 GG: Brief-, Post- und Telekommunikationsgeheimnis
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 3 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Der private Austausch von Nachrichten, Gedanken und Meinungen von Bürgern ist grundrechtlich geschützt.
Ja!
Jurastudium und Referendariat.
2. Art. 10 GG schützt den Bürger vor der staatlichen Kenntnisnahme seiner Kommunikation.
Genau, so ist das!
3. Art. 10 GG enthält neben einer Abwehrdimension auch eine staatliche Schutzverpflichtung.
Ja, in der Tat!
Jurastudium und Referendariat.
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
Florian J
1.7.2024, 15:26:26
Liebes Team, der Zusammenhang zwischen Sachverhalt und Fragen erschließt sich mir hier leider nicht. Vielleicht könnte man hier durch eine kleine Nachbesserung mehr Verständnis schaffen. Herzlichen Dank!!!