Öffentliches Recht > Verwaltungsrecht AT
Grundfall: Vollzugsfolgenbeseitigungsanspruch
Die Polizeibehörde P erlässt einen Durchsuchungsbescheid gegenüber Hackerin H. Bei der Durchsuchung wird Hs Haus komplett auf den Kopf gestellt und die Eingangstür beschädigt. Später stellt sich heraus, dass die Durchsuchung rechtswidrig war. H will, dass die Eingangstür repariert wird.
Öffentliches Recht > Polizei- und Ordnungsrecht
Problemfall Verbringungsgewahrsam
Vor dem Lokalderby zweier verfeindeter Fußballvereine sichtet die Polizei mehrere polizeibekannte Ultras des gegnerischen Teams. Die Polizei erteilt den Ultras einen Platzverweis für das Stadiongelände und bringt sie mit mehreren Polizeiautos zurück zum Bahnhof.
Öffentliches Recht > VwGO
Fortsetzungsfeststellungswiderspruch bei Erledigung während des Widerspruchsverfahrens
Baubehörde B erlässt gegenüber Prinzessin P eine wirksame Abrissverfügung für Ps illegal errichtete Schloss. Hiergegen legt P Widerspruch ein. Noch bevor B über den Widerspruch entscheiden kann, brennt Ps Schloss vollständig ab.
Öffentliches Recht > VwGO
Einführungsfall
M und S wollen ihren Traum vom Eigenheim verwirklichen. Doch die Behörde lehnt ihre Baugenehmigung ab. M und S meinen, dass dies wohl kaum mit rechten Dingen zugehen könne. Sie wollen klagen. Nur sind sie sich unsicher: Müssen sie ihre Klage vor dem Verwaltungsgericht oder dem ordentlichen Gericht einreichen?
Öffentliches Recht > VwGO
Statthafte Antragsart - Abgrenzung nach § 123 Abs. 5 VwGO
Gemüsehändlerin G betreibt einen Stand auf dem Wochenmarkt. Behörde B weist die Standplätze jeweils für ein Jahr zu. G erhält ein Schreiben, indem B zum einen die Standgebühr für das vergangene Jahr fordert und G mitteilt, sie würde keine neue Standzuweisung für das nächste Jahr erhalten.
Öffentliches Recht > VwGO
Antrag auf Anordnung der sofortigen Vollziehung bei Drittanfechtung nach § 80a Abs. 1 VwGO (Grundlagen)
A will ein Straßenfest veranstalten und erhält die erforderliche Genehmigung von Behörde B. As Antrag auf sofortige Vollziehbarkeit der Genehmigung lehnt B ab. Zwei Tage vor dem geplanten Fest legt Nachbarin N Widerspruch gegen die Genehmigung ein.