Bestandteile des VA: „zur Regelung“ 4: 2 Fälle & Rechtsprechungen mit Lösung

Auf Jurafuchs Wissen findet Ihr 2 Fälle & Rechtsprechungen mit Lösung zum Thema Bestandteile des VA: „zur Regelung“ 4 für die Klausuren- und Examensvorbereitung im Jurastudium und Referendariat.

Die neuesten Fälle zum Thema Bestandteile des VA: „zur Regelung“ 4

Diese Fälle & Rechtsprechungen mit Lösung zum Thema Bestandteile des VA: „zur Regelung“ 4 wurde von der Jurafuchs Wissen-Redaktion zuletzt veröffentlicht.
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Öffentliches Recht > Verwaltungsrecht AT

Gesetzeskonkretisierender Verwaltungsakt

V ist Veranstalter einer Demonstration. Die Versammlungsbehörde teilt V schriftlich mit: „Es gelten die Vorschriften des VersammlungsG. Es ist den Teilnehmern untersagt, bei der Versammlung Bomberjacken und Springerstiefel zu tragen.“ V will wissen, was das bedeutet.

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Öffentliches Recht > Verwaltungsrecht AT

Gesetzeswiederholender Verwaltungsakt

O veranstaltet eine Versammlung unter freiem Himmel im Bundesland N. Das Bundesversammlungsgesetz ist anwendbar. Die Versammlungsbehörde teilt O schriftlich mit: „Bei der Versammlung ist es verboten, Uniformen zu tragen (§ 3 Abs. 1 VersG). Es gilt das Vermummungsverbot (§ 17a Abs. 2 VersG).“ O fragt sich, ob aus der Mitteilung für ihn Pflichten folgen.