Gesetzeskonkretisierender Verwaltungsakt
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
V ist Veranstalter einer Demonstration. Die Versammlungsbehörde teilt V schriftlich mit: „Es gelten die Vorschriften des VersammlungsG. Es ist den Teilnehmern untersagt, bei der Versammlung Bomberjacken und Springerstiefel zu tragen.“ V will wissen, was das bedeutet.
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Einordnung des Falls
Gesetzeskonkretisierender Verwaltungsakt
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 2 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Die schriftliche Mitteilung der Versammlungsbehörde ist eine „hoheitliche Maßnahme“ einer „Behörde“ (§ 35 S. 1 VwVfG).
Ja, in der Tat!
Jurastudium und Referendariat.
2. Die schriftliche Mitteilung enthält eine „Regelung“ (§ 35 S. 1 VwVfG).
Ja!
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
frausummer
11.6.2021, 14:01:04
Den Unterschied zwischen den beiden Aussagen verstehe ich nicht ganz🙈 weil bei der zweiten Frage das Verbot auf Bomberjacken präzisiert wird, ist es eine Regelung? Beide verweisen ja auf das VersG
Lukas_Mengestu
11.6.2021, 19:21:00
Hallo Frausummer, der zentrale Unterschied ist in der Tat, dass hier nun eine eigene Subsumtionsleistung der
Behördeerfolgt ist und ein konkreter Bezug zu dem Lebenssachverhalt hergestellt wurde (Bomberstiefel und Springerstiefel = Verstoß gegen § 3 Abs. 1 VersG). Insofern begründet dies einen eigenen Regelungsgehalt (vgl. VG Karlsruhe, Beschl. 16.08.2013 - 1 K 2068/13 = https://openjur.de/u/645986.html). Beste Grüße, Lukas - für das Jurafuchs-Team
webuser 2014
12.9.2022, 18:30:18
Celina
23.8.2023, 23:32:29
Ich verstehe den Unterschied zwischen diesem und dem vorherigen Fall nicht. Wie genau unterscheide ich zwischen einem „Hinweis“ und einem „Verbot“, obwohl beide Male auf ein Kleidungsstil hingewiesen worden ist?
A-MUC
31.8.2023, 17:57:24
In dem letzten Fall wurde meines Wissens nur auf das Gesetz als solches (“Ihr dürft Euch nicht böse anziehen!”) hingewiesen. In diesem Fall wurde einerseits auf das Gesetz hingewiesen (“Ihr dürft Euch nicht böse anziehen”) und andererseits konkretisiert, was auch dazu zählt (“Ihr dürft insbesondere keine Springerstiefel tragen!”). Und deswegen lag zuletzt ein Hinweis vor, man hätte ja auch selbst in das Gesetz blicken können. Hier in diesem Fall geht die
Behördehingegen noch einen gedanklich-konkreteren Schritt weiter. Ergibt das Sinn? :)
evanici
9.9.2023, 19:59:52
Würde man diese schriftliche Mitteilung dann künstlich aufsplitten? Also in einen Teil, der bloß deklaratorisch ist und einen zweiten Teil ab "Es ist den Teilnehmern untersagt..." mit Regelungscharakter? Oder wäre die gesamte schriftliche Mitteilung die Regelung, mithin der VA?
Paulah
10.9.2023, 08:44:35
Wenn ich einen Bescheid erteile, mit Angabe von Gesetzestext, Begründung, Rechtsbehelfsbelehrung usw. ist das der komplette Verwaltungsakt. Geregelt wird, dass alles, was im VersammlungsG steht gilt und dass keine Bomberjacken und Springerstiefel getragen werden dürfen.