Gesetzeskonkretisierender Verwaltungsakt

3. September 2025

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leichtmittelschwer

+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

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V ist Veranstalter einer Demonstration. Die Versammlungsbehörde teilt V schriftlich mit: „Es gelten die Vorschriften des VersammlungsG. Es ist den Teilnehmern untersagt, bei der Versammlung Bomberjacken und Springerstiefel zu tragen.“ V will wissen, was das bedeutet.

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