Öffentliches Recht

Verwaltungsrecht AT

Der Verwaltungsakt

Gesetzeskonkretisierender Verwaltungsakt

Gesetzeskonkretisierender Verwaltungsakt

19. Juli 2025

13 Kommentare

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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

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V ist Veranstalter einer Demonstration. Die Versammlungsbehörde teilt V schriftlich mit: „Es gelten die Vorschriften des VersammlungsG. Es ist den Teilnehmern untersagt, bei der Versammlung Bomberjacken und Springerstiefel zu tragen.“ V will wissen, was das bedeutet.

Diesen Fall lösen [...Wird geladen] der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.

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