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Eröffnung des Verwaltungsrechtswegs (§ 40 Abs.1 VwGO): Rechtsnatur des Hausverbots (Maskenverweigerung)
Querdenker Q braucht einen Reisepass. Allerdings will er sich nicht an die Maskenpflicht im städtischen Bürgerbüro der Gemeinde G halten. Zum Schutz der Mitarbeiter erlässt Bürgermeisterin B gegenüber Q ein Hausverbot. Q möchte sich hiergegen wehren.