Öffentliches Recht > VwGO
Einführungsfall
M und S wollen ihren Traum vom Eigenheim verwirklichen. Doch die Behörde lehnt ihre Baugenehmigung ab. M und S meinen, dass dies wohl kaum mit rechten Dingen zugehen könne. Sie wollen klagen. Nur sind sie sich unsicher: Müssen sie ihre Klage vor dem Verwaltungsgericht oder dem ordentlichen Gericht einreichen?