
Strafrecht > BT 3: Straftaten gegen Freiheit u.a.
Hungerstreik für bessere Haftbedingungen – verwerflich?
Häftling T fordert bessere Haftbedingungen und will dies mit einem Hungerstreik „bis zum Tode“ forcieren. Da der Wärter O Angst um die Gesundheit des T hat, kommt er der Forderung des T nach.
Zivilrechtliche Nebengebiete > Rechtsprechung im Arbeitsrecht
Beamte und Koalitionsfreiheit – Streikverbot mit Art. 9 Abs. 3 GG vereinbar?
B ist Lehrer und Beamter auf Lebenszeit. Er nimmt während Tarifverhandlungen an Warnstreiks seiner Gewerkschaft teil, obwohl er eigentlich zu unterrichten hat, und kassiert dafür eine Geldbuße wegen Dienstpflichtverletzung. B sieht Art. 9 Abs. 3 GG verletzt.