Öffentliches Recht > Verwaltungsprozess-Recht
Zustellung per Übergabeeinschreiben erfolgt später als nach vier Tagen (§ 4 Abs. 2 S. 2 VwZG)
Die Widerspruchsbehörde gibt einen den A belastenden Widerspruchsbescheid am 01.03. per Übergabe-Einschreiben zur Post. Die Post streikt. Der Widerspruchsbescheid wird A erst am 10.03. zugestellt. A reicht am Montag, den 10.04. Klage ein. Ist die Klage verfristet?
Zivilrechtliche Nebengebiete > Rechtsprechung im Arbeitsrecht
Streikverbot für Beamte – Koalitionsfreiheit nach Art. 9 Abs. 3 GG
B ist Lehrer und Beamter auf Lebenszeit. Er nimmt während Tarifverhandlungen an Warnstreiks seiner Gewerkschaft teil, obwohl er eigentlich zu unterrichten hat, und kassiert dafür eine Geldbuße wegen Dienstpflichtverletzung. B sieht Art. 9 Abs. 3 GG verletzt.