Referendariat > Die StA-Klausur im Assessorexamen
Recht auf Verteidigerkonsultation I
Polizeianwärterin Pauline steht vor ihrer ersten polizeilichen Vernehmung. Um keine Fehler zu machen, ruft sie sich noch einmal ins Gedächtnis, was sie im Hinblick auf das Recht auf Verteidigerkonsultation (§ 163a Abs. 4 S.2, 136 Abs. 1 StPO) beachten muss.