Referendariat > Die zivilrechtliche Urteilsklausur
Überzeugungskraft bei Urkunden III: Fall
K verlangt klageweise die Lieferung von Fenstern, die er bei B bestellt hat. B behauptet, er habe bereits geliefert und legt die von K unterschriebene Lieferquittung vor. K bestreitet nicht, die Quittung unterschrieben zu haben. Zeuge Z könne aber bestätigen, dass keine Lieferung erfolgt sei.