Zivilrecht > Zivilprozessrecht
Gesetzliche Prozessstandschaft
S schuldet G €2.000. G verklagt S auf Zahlung. Da G dem Z ebenfalls €2.000 schuldet, tritt er im Verlauf des Verfahrens seinen Anspruch gegen S erfüllungshalber an Z ab. G verlangt von S nun Zahlung an Z.
Referendariat > Die zivilrechtliche Urteilsklausur
Klage auf unmögliche Leistung
K verlangt klageweise Übergabe und Übereignung (§ 433 Abs. 1 S. 1 BGB) einer einzigartigen Kuckucksuhr, die B ihm verkauft hat. B behauptet, er habe die Uhr zwischenzeitlich auf dem Flohmarkt an einen Unbekannten veräußert. Als K dies mit Nichtwissen bestreitet (§ 138 Abs. 4 ZPO), bietet B jedoch keinen Beweis an.
Referendariat > Die zivilrechtliche Urteilsklausur
Verlust der Aktivlegitimation durch Veräußerung des Beklagten
K erhebt Klage gegen B auf Herausgabe eines E-Bikes (§ 985 BGB), dass er diesem geliehen hatte. Kurz darauf übereignet und übergibt B das E-Bike an seine Cousine C. Diese weiß weder etwas von dem Prozess, noch ahnt sie, dass B nicht Eigentümer des E-Bikes ist.