Begründetheit 2 - Gläubigererinnerung: 1 Fall & Rechtsprechung mit Lösung

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Zivilrecht > ZPO II: Zwangsvollstreckungsrecht

Verstoß gegen § 808 ZPO

G hat einen titulierten Anspruch gegen S und weist Gerichtsvollzieher Z an, das Auto des S zu pfänden. G weist Z weiter an, das Auto trotz der Pfändung bei S zu belassen. Z weigert sich, weil er das Auto lieber in amtliche Verwahrung nehmen will. G will dagegen vorgehen.