Zivilrecht
ZPO II: Zwangsvollstreckungsrecht
Vollstreckungserinnerung, § 766 ZPO
Verstoß gegen § 808 ZPO
Verstoß gegen § 808 ZPO
26. August 2025
2 Kommentare
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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

G hat einen titulierten Anspruch gegen S und weist Gerichtsvollzieher Z an, das Auto des S zu pfänden. G weist Z weiter an, das Auto trotz der Pfändung bei S zu belassen. Z weigert sich, weil er das Auto lieber in amtliche Verwahrung nehmen will. G will dagegen vorgehen.
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