ZR: Prozessrecht & Klausurtypen
Die zivilrechtliche Urteilsklausur
Klageänderung
Entscheidungsgründe bei Parteibeitritt/Parteierweiterung
Schema: Entscheidungsgründe bei Parteibeitritt/Parteierweiterung
1. Januar 2026
8 Kommentare
4,8 ★ (26.920 mal geöffnet in Jurafuchs)
Wie sind die Entscheidungsgründe im Falle eines Parteibeitritts auf Klägerseite bzw. im Falle einer Parteierweiterung auf Beklagtenseite aufzubauen?
Zulässigkeit
Zulässigkeit der Klage von oder gegen bereits vorhandener Partei
Zulässigkeit der Klage von oder gegen neue Partei
Ordnungsgemäße Klageerhebung, § 261 Abs. 2 ZPO
Zulässigkeit des Parteibeitritts/der Parteierweiterung (§§ 263, 267 ZPO analog)
Klagehäufungen
Begründetheit der Klage von oder gegen bereits vorhandener Partei
Begründetheit der Klage von oder gegen neue Partei
Prozessuale Nebenentscheidungen
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
Ius Nix Verstaeum
21.12.2024, 20:00:35
Spricht nicht mehr dafür, die
Parteiänderung(en) vor der Zulässigkeit abzuhandeln, um quasi herauszuarbeiten, worüber das Gericht überhaupt zu entscheiden hat?
Geithombre
11.1.2025, 21:09:36
Ich könnte mir vorstellen, dass man das noch in den Vorfragen prüft, weil die Klage hinsichtlich des unzulässig Geänderten zu einer Klageabweisung führt und insoweit dann ein
Prozessurteilergeht?
Daniel G
24.3.2025, 12:28:37
Ich hab auch im Kopf, die Zulässigkeit der klageänderung vor der Zulässigkeit. Nur wurde hier nicht gesagt, dass selbst bei nicht vorliegen der Voraussetzungen 263, 267 ZPO zumindest insofern ein Beitritt stattfindet, dass mindestens ein
Prozessurteilergeht? Dann wäre der Streitgegenstand für das Gericht doch zumindest feststehend? Oder habe ich einen Denkfehler?
Daniel G
24.3.2025, 12:30:57
Aber wenn es mindestens zu einem
prozessurteilführt, müssten wir es doch nicht als prozessuale Vorfrage klären oder?
leee
14.9.2025, 17:06:39
Push!
Niro95
17.11.2025, 10:59:55
Das wird uneinheitlich gehandhabt. In BW ist es im Zivilrecht bspw. generell unüblich (anders im Verwaltungsrecht) überhaupt Vorfragen zu machen, das wird in der Regel alles in der Zulässigkeit abgehandelt oder in der
Begründetheit, wenn es um die Auslegung von Anträgen geht.
cvas_
10.7.2025, 17:41:13
Was wäre dann unter dem Punkt Klagehäufungen zu prüfen? Vielleicht könntet ihr hier noch einen Hinweis einfügen.
sparfüchsin
10.7.2025, 19:34:23
Da müsste man m.E die Voraussetzungen von § 260 ZPO prüfen.
