4,8(24.929 mal geöffnet in Jurafuchs)
Schema: Prüfungsschema: Organzuständigkeit in der Gemeinde
Prüfungsschema
Aufbau und Erläuterungen
Wie prüfst Du die Organzuständigkeit innerhalb der Gemeinde?
Grundsatz: Allzuständigkeit des Rates
Der Rat der Gemeinde (Gemeinderat) ist für alle Angelegenheiten der Gemeindeverwaltung zuständig (z.B. § 24 Abs. 1 S. 2 GemO BW). Damit wird die Allzuständigkeit des Rates gesetzlich normiert. Wenn die Angelegenheit nicht ausnahmsweise einem anderen Organ zugewiesen oder übertragen wird, ist immer der Rat zuständig! Sofern es sich aber auch um unübertragbare Angelegenheiten (vgl. z.B. § 39 Abs. 2 GemO BW) oder um Spezialkompetenzen des Rates handelt, wird es Deine Korrektorin begeistern, wenn Du diese Normen dann zitierst. Die Prüfung der Organkompetenz kannst Du dann auch direkt beenden. Die Allzuständigkeit ist in § 24 Abs. 1 S. 2 GemO BW, Art. 29, 30 Abs. 2 BayGO, § 28 Abs. 1 BbgKVerf, § 50 Abs. 1 S. 1 HGO, § 22 Abs. 2 KV M-V, § 58 Abs. 1-3 NKomVG, § 41 Abs. 1 S. 1 GO NRW, § 32 Abs. 1 S. 2 GemO RP, § 34 S. 1 KSVG, § 28 Abs. 1 S. 1 SächsGemO, § 45 Abs. 1 S. 1 KVG LSA, § 27 Abs. 1 S. 2 GO SH und § 22 Abs. 3 S. 1 ThürKO normiert. Ausnahme kraft gesetzlicher Zuweisung
Die GO oder eine Satzung auf Grundlage der GO kann die Organzuständigkeit für bestimmte Angelegenheiten anderen Akteurinnen ausdrücklich zuweisen. Denn der Grundsatz der Allzuständigkeit des Rates gilt nur dann, wenn dieses Gesetz nichts anderes bestimmt (vgl. § 24 Abs. 1 S. 2 GemO BW). Dies ist insbesondere bei Spezialkompetenzen anderer Gemeindeorgane der Fall. Insbesondere der Bürgermeister oder Ausschüsse des Rates können für bestimmte Angelegenheiten der Gemeindeverwaltung originär zuständig sein. Die prüfungs- und praxisrelevanteste Ausnahme ist die Zuweisung der Geschäfte der laufenden Verwaltung an den Bürgermeister (vgl. § 44 Abs. 2 S. 1 GemO BW). Diese Ausnahme lässt sich aus § 24 Abs. 1 S. 2 GemO BW, Art. 29 BayGO, § 28 Abs. 1 BbgKVerf, § 50 Abs. 1 S. 1 HGO, § 22 Abs. 2 S. 1 KV MV, § 58 Abs. 1-3 NKomVG, § 41 Abs. 1 S. 1 GO NRW, § 32 Abs. 1 S. 2 GO RP, § 34 S. 1 KSVG, § 28 Abs. 1 SächsGemO, § 45 Abs. 1 S. 1 KVG LSA, § 27 Abs. 1 S. 2 GO SH und § 22 Abs. 3 S. 1 ThürKO herauslesen.Die Zuständigkeit des Bürgermeisters für Angelegenheiten der laufenden Verwaltung findest Du in § 44 Abs. 2 S. 1 GemO BW, Art. 37 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 BayGO, § 54 Abs. 1 Nr. 5 BbgKVerf, § 66 Abs. 1 S. 2 HGO, § 38 Abs. 3 S. 2 KV MV, § 85 Abs. 1 S. 1 Nr. 7 NKomVG, §§ 62 Abs. 3, 41 Abs. 3 GO NRW, § 47 Abs. 1 S. 2 Nr. 3 GO RP, § 59 Abs. 3 S. 1 KSVG, § 53 Abs. 2 S. 1 SächsGemO, § 66 Abs. 1 S. 3 KVG LSA, § 55 Abs. 1 S. 2 GO SH und § 29 Abs. 2 Nr. 1 ThürKO. Ausnahme kraft Übertragung
Der Rat kann bestimmte Angelegenheiten der Gemeindeverwaltung auch (in der Regel durch Beschluss) an einen Ausschuss des Rates oder den Bürgermeister übertragen (vgl. § 24 Abs. 1 S. 2 GemO BW, § 22 Abs. 2 S. 1 Hs. 2 KV MV, § 28 Abs. 1 GO SH). Welche Angelegenheiten das sind, kannst du im Umkehrschluss aus den unübertragbaren Angelegenheiten ermitteln. Diese findest Du in § 39 Abs. 2 GemO BW, Art. 32 Abs. 2 S. 2 BayGO, § 28 Abs. 2 BbgKVerf, § 51 HGO, § 22 Abs. 3 KV MV, § 58 Abs. 1, 2 NKomVG, § 41 Abs. 1 S. 2 GO NRW, § 32 Abs. 2 GO RP, § 35 S. 1 KSVG, § 28 Abs. 2 SächsGemO, § 45 Abs. 2 KVG LSA, § 28 S. 1 GO SH, § 26 Abs. 2 ThürKO. Kein Entscheidungsvorbehalt oder Rücknahme
Fundstellen
Wie funktioniert Jurafuchs?
Jurafuchs ist eine Lern-Plattform für die Vorbereitung auf das 1. und 2. Juristische Staatsexamen. Mit 20.000 begeisterten Nutzern und 50.000+ interaktiven Aufgaben sind wir die #1 Lern-App für Juristische Bildung. Teste unsere App kostenlos für 7 Tage. Für Abonnements über unsere Website gilt eine 20-tägige Geld-Zurück-Garantie — no questions asked!