Strafrecht
Strafprozessrecht
Das (weitere) Erkenntnisverfahren
Abstrakte Prüfung von Zwangsmitteln (StPO)
Schema: Abstrakte Prüfung von Zwangsmitteln (StPO)
16. Juli 2025
7 Kommentare
4,8 ★ (38.663 mal geöffnet in Jurafuchs)
Die Zwangsmaßnahmen der StPO werden grundsätzlich ähnlich den belastenden Maßnahmen im Verwaltungsrecht geprüft (mit Abweichungen je nach Maßnahme). Wie prüfst Du diese?
Anordnungsbefugnis (= Zuständigkeit)
Verfahren
Form und Frist
Materielle Rechtmäßigkeit
Adressat
Tatbestandsvoraussetzungen (= bspw. dringender TV)
Verhältnismäßigkeit
Formelle Rechtmäßigkeit
Anordnungsbefugnis (= Zuständigkeit)
Verfahren
Form und Frist
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community

lawlawland
7.6.2025, 13:41:50
Muss nicht vor der formellen & materiellen Rechtmäßigkeit nicht auch immer noch die Ermächtigungsgrundslage des jeweiligen Zwangsmittels geprüft werden?

Maurice497
7.7.2025, 19:07:21
Hey lawlawland, danke für deine Anmerkung! 😊 Da hast du Recht, die
Ermächtigungsgrundlagemuss zu Beginn der Prüfung natürlich genannt werden. Wir haben den Punkt noch eingefügt :) Viele Grüße – Maurice, für das Jurafuchs-Team