Strafrecht

Strafprozessrecht

Das (weitere) Erkenntnisverfahren

Abstrakte Prüfung von Zwangsmitteln (StPO)

Schema: Abstrakte Prüfung von Zwangsmitteln (StPO)

16. Juli 2025

7 Kommentare

4,8(38.663 mal geöffnet in Jurafuchs)


Die Zwangsmaßnahmen der StPO werden grundsätzlich ähnlich den belastenden Maßnahmen im Verwaltungsrecht geprüft (mit Abweichungen je nach Maßnahme). Wie prüfst Du diese?

  1. Ermächtigungsgrundlage

    1. Anordnungsbefugnis (= Zuständigkeit)

    2. Verfahren

    3. Form und Frist

  2. Materielle Rechtmäßigkeit

    1. Adressat

    2. Tatbestandsvoraussetzungen (= bspw. dringender TV)

    3. Verhältnismäßigkeit

  3. Formelle Rechtmäßigkeit

    1. Anordnungsbefugnis (= Zuständigkeit)

    2. Verfahren

    3. Form und Frist

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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community

lawlawland

lawlawland

7.6.2025, 13:41:50

Muss nicht vor der formellen & materiellen Rechtmäßigkeit nicht auch immer noch die Ermächtigungsgrundslage des jeweiligen Zwangsmittels geprüft werden?

Maurice497

Maurice497

7.7.2025, 19:07:21

Hey lawlawland, danke für deine Anmerkung! 😊 Da hast du Recht, die

Ermächtigungsgrundlage

muss zu Beginn der Prüfung natürlich genannt werden. Wir haben den Punkt noch eingefügt :) Viele Grüße – Maurice, für das Jurafuchs-Team


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