Öffentliches Recht
VwGO
Anfechtungsklage
Begründetheit der Anfechtungsklage – Bestehen einer Ermächtigungsgrundlage
Begründetheit der Anfechtungsklage – Bestehen einer Ermächtigungsgrundlage
4. Juli 2025
13 Kommentare
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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
A wird ein formell rechtmäßiger Verwaltungsakt der Baubehörde B zugestellt, in dem sie aufgefordert wird, die Fassade ihres Hauses grün anzustreichen, weil das die Lieblingsfarbe der Bürgermeisterin ist. Eine gesetzliche Grundlage dafür gibt es nicht. A ficht den Verwaltungsakt an. Das Gericht hält die Klage für zulässig.
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Einordnung des Falls
Begründetheit der Anfechtungsklage – Bestehen einer Ermächtigungsgrundlage
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 4 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Die Begründetheit der Anfechtungsklage setzt voraus, dass der Verwaltungsakt rechtswidrig ist und den Kläger in seinen Rechten verletzt.
Ja!
2. Kann ein belastender Verwaltungsakt auch ohne Ermächtigungsgrundlage rechtmäßig ergehen?
Nein, das ist nicht der Fall!
3. Der Verwaltungsakt könnte zusätzlich wegen ungerechtfertigten Eingriffs in As Recht aus Art. 14 Abs. 1 GG materiell rechtswidrig sein.
Ja, in der Tat!
4. Der materiell rechtswidrige Verwaltungsakt verletzt A in ihren Rechten. Die Klage ist begründet.
Ja!
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