ZR: Prozessrecht & Klausurtypen

Die zivilrechtliche Urteilsklausur

Aufrechnung

Entscheidungsgründe: Hilfsaufrechnung + Hilfswiderklage – Klage begründet (Klage + Aufrechnung)

Schema: Entscheidungsgründe: Hilfsaufrechnung + Hilfswiderklage – Klage begründet (Klage + Aufrechnung)

4. März 2026

8 Kommentare

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Wie prüfst Du die Entscheidungsgründe bei einer Kombination von Hilfsaufrechnung und Hilfswiderklage, wenn die Klage durch die vom Beklagten erklärte Hilfsaufrechnung unbegründet wird?

  1. Gesamtergebnis Klage

    Über die Hilfs-Widerklage war hier nicht zu entscheiden, weshalb sie auch nicht im Ergebnis auftaucht. Denn die Hilfsaufrechnung greift und im Rahmen der Klage wird über den Gegenanspruch entschieden. Damit tritt die Bedingung der Hilfswiderklage (keine Entscheidung über den Gegenanspruch im Rahmen der Aufrechnung) nicht ein.

  2. Zulässigkeit der Klage

    Genauso wie eine Primäraufrechnung, wirkt sich auch eine Eventualaufrechnung nicht auf den Zuständigkeitsstreitwert und die sachliche Zuständigkeit aus. Dies gilt unabhängig davon, ob die Bedingung eintritt, unter der sie erhoben wurde

  3. Unbegründetheit der Klage

    1. Ursprüngliche Begründetheit der Klage

    2. Prozessaufrechnung

      Hier sind zunächst der Bedingungseintritt und die generelle Zulässigkeit einer bedingten Aufrechnung zu thematisieren (§ 388 S. 2 BGB steht nicht entgegen). Anschließend sind die prozessualen und materiell-rechtlichen Voraussetzungen einer Prozessaufrechnung sowie deren Rechtsfolgen darzulegen.

  4. prozessuale Nebenentscheidungen

    Kosten: Wenn bei einer Hilfsaufrechnung die Gegenforderung vom Kläger bestritten wurde und eine Entscheidung darüber ergeht, erhöht sich dadurch nach § 45 Abs. 3 GKG der Gebührenstreitwert um den Wert der Gegenforderung. Dann muss im Rahmen der prozessualen Nebenentscheidungen § 45 Abs. 3 GKG zitiert werden.

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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community

ENU

ehemalige:r Nutzer:in

31.1.2025, 21:34:31

Hallo liebes Team, muss vorliegend nicht von der

Hilfsaufrechnung

und nicht von der Prozess

aufrechnung

gesprochen werden? Liebe Grüße

JURA

Jura_Hacks

30.6.2025, 16:47:42

@[Wendelin Neubert](409) @[Tim Gottschalk](287974)

FI

finnnick25

17.12.2025, 21:14:55

Prozess

aufrechnung

= Oberbegriff für "

Primäraufrechnung

" und "

Hilfsaufrechnung

"

MO

Moritz94

1.7.2025, 18:00:57

Bitte im Klausurhinweis zu II.

da

s erste Komma (nach

Primäraufrechnung

) entfernen.

MO

Moritz94

13.7.2025, 20:09:07

Da

mit auch der Thread schnell gelöscht werden kann, markiere ich mal @[Tim Gottschalk](287974). :-)

Jousie

Jousie

9.10.2025, 11:46:29

Muss ich nicht

Zulässigkeit

und Begründetheit des Hilfsantrags, also hier der

Hilfsaufrechnung

prüfen? Insbesondere müsste ich in der

Zulässigkeit

§ 260 ZPO als echte

Zulässigkeit

svoraussetzung prüfen (und vielleicht die Zuständigkeit des Gerichts (§ 261 III Nr. 2 ZPO)?) und - oder nicht?

Foxxy

Foxxy

9.10.2025, 11:46:34

Du musst die

Zulässigkeit

der

Hilfsaufrechnung

nicht gesondert prüfen, weil die

Aufrechnung

im Zivilprozess grundsätzlich kein eigener Antrag ist, sondern eine Einwendung. § 260 ZPO betrifft die objektive Klagehäufung und ist auf die

Aufrechnung

nicht anwendbar. Die Zuständigkeit des Gerichts bleibt durch die

Hilfsaufrechnung

unberührt. In den Entscheidungsgründen prüfst du, ob die Klage ohne

Aufrechnung

begründet wäre und

da

nn, ob die

Hilfsaufrechnung

durchgreift. Greift sie, wird über die

Hilfswiderklage

nicht entschieden,

da

deren Bedingung nicht eintritt.

Jousie

Jousie

9.10.2025, 13:43:47

Ah

ja

,

da

hatte ich einen Denkfehler! Klar, die

Hilfsaufrechnung

ist kein Antrag und wird

ja

auch gar nicht rechtshängig, weshalb ich § 260 ZPO mangels der § 145 ZPO - Thematik gar nicht brauche!


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