Schema: Nichtigkeitsklage (Art. 263f. AEUV)
15. April 2025
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Wie prüfst Du die Nichtigkeitsklage (Art. 263f AEUV)?
Zulässigkeit
Klageberechtigung
Klagegegenstand: Rechtsverbindliche Handlungen der Unionsorgane mit Außenwirkung (Art. 263 Abs. 1 AEUV)
Klagebefugnis: relevant für Klageberechtigte nach Art. 263 Abs. 3 und 4 AEUV
Klagefrist: Zwei Monate nach Bekanntgabe des Klagegegenstands (Art. 263 Abs. 6 AEUV)
Begründetheit (Art. 263 Abs. 2 AEUV)
Unzuständigkeit
Verletzung wesentlicher Formvorschriften
Verletzung der Verträge
Rechtswirkung der Entscheidung: Nichtigerklärung (Art. 264, 266 AEUV)
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