Strafrecht

BT 2: Diebstahl, Betrug, Raub u.a.

Untreue (§ 266 StGB)

Untreue in Form des Missbrauchs (§ 266 Abs. 1 Var. 1 StGB)

Schema: Untreue in Form des Missbrauchs (§ 266 Abs. 1 Var. 1 StGB)


Wie prüfst Du die Strafbarkeit wegen Untreue in der Missbrauchsvariante (§ 266 Abs. 1 Var. 1 StGB)?

  1. Tatbestandsmäßigkeit

    1. Subjektiver Tatbestand

    2. Objektiver Tatbestand

      1. Verfügungs- oder Verpflichtungsbefugnis

      2. Missbrauch der Befugnis

      3. Vermögensbetreuungspflicht

      4. Vermögensnachteil

  2. Rechtswidrigkeit

  3. Schuld

  4. Strafzumessung: Besonders schwere Fälle (§ 266 Abs. 2 i.V.m. § 263 Abs. 3 StGB)

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