Zivilrecht

Bereicherungsrecht

Die Nichtleistungskondiktion

Herausgabepflicht Dritter (§ 822 BGB)

Schema: Herausgabepflicht Dritter (§ 822 BGB)


Wie prüfst Du einen Anspruch aus § 822 BGB?

  1. Rechtsgrundloser Vorerwerb

  2. Unentgeltliche Zuwendung an Dritten

  3. Wegfall der Bereicherung beim Zuwendenden

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