Zivilrecht

Bereicherungsrecht

Die Nichtleistungskondiktion

Durchgriffskondiktion nach § 822 BGB

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Schema: Durchgriffskondiktion nach § 822 BGB

18. April 2026

2 Kommentare


Wie prüfst du die Nichtleistungskondiktion aus § 822 BGB?

  1. Bereicherungsanspruch des Gläubigers gegen den ersten Erwerber

  2. Unentgeltliche Zuwendung des Bereicherungsgegenstands durch den ersten Erwerber an den Dritten

  3. Ausschluss des Bereicherungsanspruchs des Gläubigers gegen den ersten Erwerber wegen Entreicherung des Erwerbers (§ 818 Abs. 3 BGB)

  4. Rechtsfolge: Direktkondiktion des Gläubigers gegen den Dritten (Verfügungsempfänger)

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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community

ZLA

Zlatan1328

1.12.2023, 19:20:48

Aber es gibt doch gerade keinen Anspruch gegen den Ersterwerber wegen §

818 III

, was

ja

auch eine Tatbestandsvoraussetzung des § 822 ist. Fände ich also irreführend das so zu prüfen.

LELEE

Leo Lee

2.12.2023, 15:19:43

Hallo Linus, vielen Dank für dein Feedback! In der Tat scheint das etwas widersprüchlich, zwei sehr ähnliche Fragen zweimal zu beantworten (in der Klausur wird diese Frage auch ggf. nicht entscheidend sein). Beachte allerdings, dass §

818 III

– außer in engen Ausnahmefällen – eine rechtsvernichtende Einwendung ist (also Anspruch „erloschen“), weshalb der Anspruch gem.

Bereicherungsrecht

erstmal sehr wohl entsteht, nur eben durch

818 III

ausgeschlossen wird (bzw. erlischt). Somit ist es in der Tat dogmatisch nicht mal so verkehrt, dies doppelt zu prüfen. Ergänzend kann ich dir die Lektüre von MüKo-BGB 8. Auflage, Schwab § 818 Rn. 13 empfehlen :). Liebe Grüße – für das Jurafuchsteam – Leo