Schema: Durchgriffskondiktion nach § 822 BGB
18. Januar 2026
2 Kommentare
4,7 ★ (24.824 mal geöffnet in Jurafuchs)
Wie prüfst du die Nichtleistungskondiktion aus § 822 BGB?
Bereicherungsanspruch des Gläubigers gegen den ersten Erwerber
Unentgeltliche Zuwendung des Bereicherungsgegenstands durch den ersten Erwerber an den Dritten
Ausschluss des Bereicherungsanspruchs des Gläubigers gegen den ersten Erwerber wegen Entreicherung des Erwerbers (§ 818 Abs. 3 BGB)
Rechtsfolge: Direktkondiktion des Gläubigers gegen den Dritten (Verfügungsempfänger)
Jurafuchs ist eine Lern-Plattform für die Vorbereitung auf das 1. und 2. Juristische Staatsexamen. Mit 15.000 begeisterten Nutzern und 50.000+ interaktiven Aufgaben sind wir die #1 Lern-App für Juristische Bildung. Teste unsere App kostenlos für 7 Tage. Für Abonnements über unsere Website gilt eine 20-tägige Geld-Zurück-Garantie - no questions asked!
Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
Zlatan1328
1.12.2023, 19:20:48
Aber es gibt doch gerade keinen Anspruch gegen den Ersterwerber wegen §
818 III, was ja auch eine Tatbestandsvoraussetzung des § 822 ist. Fände ich also irreführend das so zu prüfen.
Leo Lee
2.12.2023, 15:19:43
Hallo Linus, vielen Dank für dein Feedback! In der Tat scheint das etwas widersprüchlich, zwei sehr ähnliche Fragen zweimal zu beantworten (in der Klausur wird diese Frage auch ggf. nicht entscheidend sein). Beachte allerdings, dass §
818 III– außer in engen Ausnahmefällen – eine rechtsvernichtende Einwendung ist (also Anspruch „erloschen“), weshalb der Anspruch gem.
Bereicherungsrechterstmal sehr wohl entsteht, nur eben durch
818 IIIausgeschlossen wird (bzw. erlischt). Somit ist es in der Tat dogmatisch nicht mal so verkehrt, dies doppelt zu prüfen. Ergänzend kann ich dir die Lektüre von MüKo-
BGB8. Auflage, Schwab § 818 Rn. 13 empfehlen :). Liebe Grüße – für das Jurafuchsteam – Leo
