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Unentgeltlichkeit der Zuwendung
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche
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Formvorschrift für das Schenkungsversprechen (§ 518 Abs. 1 S. 1 BGB)
Schwester S erklärt ihrem Bruder B, dass sie ihm gerne ihr Auto schenken würde, da sie eh nur noch Fahrrad fahren würde. B erklärt sich damit einverstanden. Das Auto soll in vier Wochen übergeben werden.

Formmangel des schenkweisen Schuldversprechens (§ 518 Abs. 1 S. 2 BGB)
A will dem B etwas Gutes tun. A erklärt B schriftlich, dass er anerkenne, dem B €1.000 zu schulden. B erklärt sich damit einverstanden.