Zivilrecht
Sonstige vertragliche Schuldverhältnisse
Schenkung, §§ 516ff. BGB
Unentgeltlichkeit der Zuwendung
Unentgeltlichkeit der Zuwendung
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Sportmanagerin S verspricht Trainer T mündlich, dass er €1000 bekommt, wenn er die Fußballmannschaft dazu bringt die Meisterschaft zu gewinnen. Die Fußballmannschaft gewinnt.
Diesen Fall lösen [...Wird geladen] der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
Unentgeltlichkeit der Zuwendung
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 2 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Eine Zuwendung ist unentgeltlich, wenn sie nach der Parteienvereinbarung nicht von einer Gegenleistung abhängt.
Ja, in der Tat!
Jurastudium und Referendariat.
2. S und T haben sich über eine unentgeltliche Zuwendung, also über eine Schenkung geeinigt.
Nein!
Jurastudium und Referendariat.