Zivilrecht
Schuldrecht Allgemeiner Teil
Schadensersatz wegen Unmöglichkeit (Leistungsstörungsrecht)
Schadens- und Aufwendungsersatzanspruch bei nachträglicher Unmöglichkeit (§§ 280 Abs. 1, 3, 283 BGB)
Schema: Schadens- und Aufwendungsersatzanspruch bei nachträglicher Unmöglichkeit (§§ 280 Abs. 1, 3, 283 BGB)
3. Juni 2025
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Wie prüfst Du einen Schadens- bzw. Aufwendungsersatzanspruch bei nachträglicher Unmöglichkeit (§§ 280 Abs. 1, 3, 283 BGB)?
Schuldverhältnis
In der Regel wird ein wirksamer Vertrag (=rechtsgeschäftliches Schuldverhältnis) zwischen den Parteien vorliegen. § 280 Abs. 1, 3, 283 gilt aber auch bei gesetzlichen Schuldverhältnissen mit Leistungspflichten.
Nichterbringung der Leistung bei Fälligkeit
Haftungsmaßstab des Schuldners, § 276 Abs. 1 BGB
Befreiung des Schuldners von der Leistungspflicht wegen Unmöglichkeit der Leistung nach Vertragsschluss, §§ 275 Abs. 1, 2, 3 BGB
Vertretenmüssen des Schuldners
Eigenes Vertretenmüssen
Zurechnung des Verschuldens eines Dritten, § 278 BGB
Schaden (§§ 249 ff. BGB)
Pflichtverletzung
Nichterbringung der Leistung bei Fälligkeit
Haftungsmaßstab des Schuldners, § 276 Abs. 1 BGB
Befreiung des Schuldners von der Leistungspflicht wegen Unmöglichkeit der Leistung nach Vertragsschluss, §§ 275 Abs. 1, 2, 3 BGB
Vertretenmüssen des Schuldners
Eigenes Vertretenmüssen
Zurechnung des Verschuldens eines Dritten, § 278 BGB
Vertretenmüssen der Unmöglichkeit (vermutet nach § 280 Abs. 1 S. 2 BGB)
Haftungsmaßstab des Schuldners, § 276 Abs. 1 BGB
Vertretenmüssen des Schuldners
Eigenes Vertretenmüssen
Zurechnung des Verschuldens eines Dritten, § 278 BGB
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