Strafrecht
Strafrecht Allgemeiner Teil
Täterschaft und Teilnahme
Mittäterschaft - gemeinsame Prüfung (§ 25 Abs. 2 StGB) bei gemeinsamer Prüfung von zwei oder mehr Beteiligten:
Schema: Mittäterschaft - gemeinsame Prüfung (§ 25 Abs. 2 StGB) bei gemeinsamer Prüfung von zwei oder mehr Beteiligten:
Wie prüfst Du die Mittäterschaft (§ 25 Abs. 2 StGB) bei gemeinsamer Prüfung von zwei oder mehr Beteiligten?
Tatbestandsmäßigkeit
Objektiver Tatbestand
Prüfung der obj. TBM, dabei Feststellung wer welche Handlung begangen hat, sofern nicht beide „gleich“ gehandelt haben
Prüfung, ob gegenseitige Zurechnung nach § 25 Abs. 2 StGB stattfindet: Gemeinsame Tatausführung mit wesentlichen Tatbeiträgen
Subjektiver Tatbestand ( + Tatherrschaftsbewusstsein, für jeden Mittäter gesondert feststellen)
Evtl. Tatbestandsverschiebung (§ 28 Abs. 2 StGB)
Rechtswidrigkeit (für jeden Mittäter einzeln prüfen)
Schuld (für jeden Mittäter einzeln prüfen)
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