Schema: Meineid (§ 154 StGB)
Wie prüfst Du die Strafbarkeit wegen Meineides (§ 154 StGB)?
Tatbestandsmäßigkeit
Objektiver Tatbestand
Tathandlung: falsches Schwören
Tatsituation: vor Gericht oder einer anderen Stelle
Tätereigenschaft: Zeuge, Sachverständiger, Partei oder Dolmetscher
Subjektiver Tatbestand: Vorsatz
Rechtswidrigkeit
Schuld
Strafmilderungsgründe: §§ 154 II, 157, 158 StGB
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