Schema: Meineid (§ 154 StGB)

25. November 2024

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Wie prüfst Du die Strafbarkeit wegen Meineides (§ 154 StGB)?

  1. Tatbestandsmäßigkeit

    1. Objektiver Tatbestand

      1. Tathandlung: falsches Schwören

      2. Tatsituation: vor Gericht oder einer anderen Stelle

      3. Tätereigenschaft: Zeuge, Sachverständiger, Partei oder Dolmetscher

    2. Subjektiver Tatbestand: Vorsatz

  2. Rechtswidrigkeit

  3. Schuld

  4. Strafmilderungsgründe: §§ 154 II, 157, 158 StGB

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