ZR: Prozessrecht & Klausurtypen

Die Klausur im Zwangsvollstreckungsrecht

Vollstreckungsabwehrklage, § 767 ZPO

Sachbefugnis: Kläger ist Vollstreckungsschuldner und Beklagter ist Vollstreckungsgläubiger

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Sachbefugnis: Kläger ist Vollstreckungsschuldner und Beklagter ist Vollstreckungsgläubiger

22. März 2026

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leichtmittelschwer

+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

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G verklagt S erfolgreich auf Zahlung von €1.000. Er lässt sich eine vollstreckbare Ausfertigung des Urteils erteilen. Anschließend tritt er die Forderung an D ab. S weiß von der Abtretung nichts und zahlt an G. G und D kündigen gegenüber S an, vollstrecken zu wollen.

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