Statthaftigkeit - Standardfall
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Norbert Nase (N) will sich seinen Traum vom Eigenheim verwirklichen. Er beantragt bei der zuständigen Baubehörde eine Baugenehmigung für sein Grundstück. Dem zuständigen Sachbearbeiter passt N's Nase nicht. Er erteilt einen Ablehnungsbescheid. N will klagen.
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Einordnung des Falls
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 4 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Der Verwaltungsrechtsweg ist eröffnet (§ 40 Abs. 1 S. 1 VwGO).
Genau, so ist das!
Jurastudium und Referendariat.
2. Die statthafte Klageart richtet sich nach dem Klagebegehren.
Ja, in der Tat!
3. N begehrt den Erlass der Baugenehmigung.
Ja!
4. Statthafte Klageart ist die Verpflichtungsklage, wenn die Baugenehmigung ein Verwaltungsakt ist.
Genau, so ist das!
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
Lisa
20.11.2023, 17:33:57
Ihr sprecht einmal von einer "Versagungsklage" und einmal von einer "
Versagungsgegenklage". Sind die Begriffe synonym oder handelt es sich um verschiedene Klagearten?
Leo Lee
25.11.2023, 14:29:59
Hallo Lisa, vielen Dank für den Hinweis! Mit den beiden Begriffen war das Gleich gemeint. Allerdings haben wir jetzt vollständig auf „
Versagungsgegenklage“ umgestellt, um Verwirrungen vorzubeugen :). Liebe Grüße – für das Jurafuchsteam – Leo
eviiimaria
24.10.2024, 21:23:25
Wenn man einen Anspruch auf Unterlassen eines VA einklagen will, welche Klage wäre dann einschlägig? Weil die
negative Leistungsklagegilt ja nur für sonstiges Handeln?
Leo Lee
27.10.2024, 08:58:00
Hallo eviiimaria, vielen Dank für die sehr gute und wichtige Frage! In der Tat gilt auch die
allgemeine Leistungsklageauch für Verwaltungsakte und nicht nur für
Realakte! D.h., dass der Kläger auch bzgl. eines VAs vorbeugend auf Unterlassung klagen kann! Hierzu kann ich i.Ü. die Lektüre vom Schoch/Schneider VwGO, Pietzcker/Marsch § 42 Rn. 165 ff. und die entsprechenden Einheiten hier auf der App (findest du bei Öffentliches Recht --> VwGO -->
Allgemeine Leistungsklage-->
vorbeugende Unterlassungsklage) sehr empfehlen :)! Liebe Grüße – für das Jurafuchsteam – Leo