Zivilrecht

BGB Allgemeiner Teil

Anfechtung der Willenserklärung

Anfechtung einer Willenserklärung (§§ 119ff. BGB)

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Schema: Anfechtung einer Willenserklärung (§§ 119ff. BGB)

16. März 2026

47 Kommentare


Wie prüfst Du die Anfechtung einer Willenserklärung (§§ 119 ff., 142 BGB)?

  1. Zulässigkeit der Anfechtung / Kein Ausschluss

    Bevor Du die eigentliche Anfechtung prüfen kannst, musst Du zunächst klären, ob eine Anfechtung überhaupt möglich ist. Dafür solltest Du Dich fragen, was genau Gegenstand der Anfechtung sein soll und ob es in dem konkreten Fall vorrangige Sonderregelungen gibt, die die Anfechtbarkeit ausschließen. Anfechtbar sind grundsätzlich nur Willenserklärungen. Eine Anfechtung von Prozesshandlungen oder Realhandeln ist daher nicht möglich. Auch, wenn es sich um eine grundsätzlich anfechtbare Willenserklärung handelt, kann die Anfechtung im Einzelfall durch vorrangige Spezialvorschriften ausgeschlossen sein. Relevant ist hierbei insbesondere der Vorrang des Gewährleistungsrechts gegenüber der Anfechtung wegen Eigenschaftsirrtum (§ 119 Abs. 2 BGB). Die Anfechtung kann auch durch Bestätigung (§ 144 BGB) des Rechtsgeschäfts ausgeschlossen sein. Nach h.M. muss auch der § 313 BGB vorrangig vor der Anfechtung Anwendung finden. Die §§ 119ff., 142 BGB gelten analog für geschäftsähnliche Handlungen (Mahnung, Fristsetzung, Rüge i.S.v. § 377 HGB).

  2. Anfechtungserklärung (§ 143 BGB)

    Der Anfechtende muss gegenüber dem Anfechtungsgegner die Anfechtung erklären (§ 143 Abs. 1 BGB). Wer der richtige Anfechtungsgegner ist, richtet sich nach der Art des Rechtsgeschäfts (§ 143 Abs. 2 bis Abs. 4 BGB). Der Anfechtende muss den Anfechtungsgrund nicht nennen. Er muss aber deutlich machen, dass er gerade aufgrund eines Willensmangels das Rechtsgeschäft nicht bestehen lassen will. Die Anfechtungserklärung ist – wie bei jeder Ausübung eines Gestaltungsrechts – unwiderruflich und bedingungsfeindlich.

  3. Anfechtungsfrist (§§ 121, 124 BGB)

    Die Anfechtung ist ausgeschlossen, wenn die Frist verstrichen ist. Hier kommen verschiedene Fristen in Betracht. Der Ablauf der Anfechtungsfrist schließt weitere Ansprüche des Getäuschten/Bedrohten nicht aus, z.B. aus Delikt oder c.i.c. Mache dir klar, welche Frist für deinen Fall einschlägig ist. Hier hilft die sorgfältige Lektüre der Normen.

  4. Kausalität des Anfechtungsgrundes

    Der Grund, welcher zur Anfechtung berechtigt, muss kausal für die konkrete Willenserklärung gewesen sein. Also: Der Irrtum oder die Drohung muss der Grund sein, warum der Anfechtende die Willenserklärung in dieser Form abgegeben hat.

  5. Rechtsfolge: Nichtigkeit ex tunc (§ 142 BGB)

    Nach § 142 BGB führt die Anfechtung dazu, dass das betroffene Rechtsgeschäft als von Anfang an (= ex tunc) nichtig anzusehen ist. Es wird also „so getan“, als hätte es die angefochtene Erklärung nie gegeben. Bei der Anfechtung solltest Du den § 142 BGB immer mitzitieren. Sinnvoll ist es zudem, die Prüfung der Anfechtung einzuleiten mit: „Die Willenserklärung könnte als von Anfang nichtig anzusehen sein gemäß § 142 Abs. 1 BGB.“

  6. Anfechtungsgrund (§§ 119, 120, 123 BGB)

    Du solltest die möglichen Anfechtungsgründe – zumindest gedanklich – sorgfältig durchgehen. Im Zweifel hilft der Blick in den Kommentar!

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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community

Smitty Werbenjagermanjensen

Smitty Werbenjagermanjensen

5.8.2020, 07:47:42

Ich weiß nicht ob es nur mit so geht aber diese Hinweise von dejure sind ganz in Ordnung, nerven aber, wenn sie 3 oder 4 mal hintereinander aufpoppen. Ansonsten eine schöne Abwechslung zum sonstigen Schema 👍🏼

J.K

J.K.

30.8.2020, 17:48:35

Hey Smitty. Der Gesetzeswortlaut öffnet sich nur, wenn Du auf die Norm klickst. Sofern du also bspw beim zuordnen immer

link

s klickst sollte dich

da

eigentlich nichts stören :-)

Felix Baumgarten

Felix Baumgarten

31.10.2020, 23:06:22

Ist es wichtig,

da

ss die Bestätigung erst nach der Frist geprüft wird oder ist man

da

eher frei?

Eigentum verpflichtet 🏔️

Eigentum verpflichtet 🏔️

1.11.2020, 01:30:59

Hallo Felix,

da

nke für die Frage. Du bist bei der Prüfung der Anfechtung recht frei, du kannst natürlich auch die Bestätigung vor der Frist prüfen oder bspw. auch die Anfechtungserklärung vor dem Anfechtungsgrund. Wir empfehlen in der Klausur einen Aufbau, mit dem du alle im Sachverhalt vorhandenen Probleme, ohne Hilfsgutachten, prüfen kannst. Fehlt bspw. der Anfechtungsgrund, aber eine Anfechtungserklärung ist vorhanden, sollte diese vorgezogen werden. LG ;)

KP

kpvn

24.8.2022, 09:33:55

Guten Tag. Funktioniert die richtige Lösung in diesem Fall nicht als Antwort, oder handelt es sich um eine technische Schwirigkeit bei dem Programm?

Nora Mommsen

Nora Mommsen

24.8.2022, 10:39:46

Hallo kpvn, ich habe es gerade getestet. Hier hat es funktioniert. An der Funktion,

da

ss mehrere mögliche Reihenfolgen in Betracht kommen arbeiten wir gerade. Sollte dies dein Anliegen gewesen sein, haben wir hoffentlich zeitnah ein Up

da

te

da

für. Ansonsten check mal, ob du die aktuellste Version der App geladen hast. Viele Grüße, Nora - für

da

s Jurafuchs-Team

KP

kpvn

24.8.2022, 17:07:44

Hallo Nora,

da

nke für die schnelle Antwort. Tatsächlich hat es den halben Tag nicht funktioniert, bis ich feststellte, man kann den Fall auch überspringen.

BI

Bilbo

19.6.2024, 11:29:56

@[Lukas Mengestu](221887) tatsächlich bugged

da

s Schema auch bei mir. Ich habe in der Lesefunktion die richtige Lösung kontrolliert, aber egal was ich einlogge, es werden immer alle Balken ausnahmslos als falsch eingeordnet angezeigt. Wenn ich mich richtig erinnere, war

da

s in der Vergangenheit bereits einmal so. Neustart bringt nichts, nutze die aktuelle Version.

rivertamdea

rivertamdea

19.12.2022, 08:36:37

Hallo, wie schon in der Aufgabe

da

vor: Ich würde die Anfechtungserklärung vor dem Anfechtungsgrund prüfen. Es ergibt für mich keinen Sinn, einen Grund zu prüfen (was

ja

in der Regel etwas umfangreicher ist) wenn niemand irgendwas in der Richtung erklärt hat.

Da

s würde

da

zu führen,

da

ss ich umfangreich den Grund prüfen könnte, um

da

nn im nächsten Schritt festzustellen: ups, der X hat gar nichts

da

zu gesagt.

Lukas_Mengestu

Lukas_Mengestu

19.12.2022, 10:33:26

Herzlich willkommen im Forum und vielen

Da

nk für Deinen Hinweis, rivertamdea! Prüfungsschemata sind stets nur Hilfestellungen/Merkhilfen für Deine Klausur. Sie können Dir

da

bei helfen, Dich an alle Punkte zu erinnern. Allerdings solltest Du stets prüfen, ob

da

s Schema für den konkreten Fall passt und ob Du es nicht umstellen willst. Wir wissen,

da

ss dies bei diesem Prüfungsmodus etwas unglücklich ist, weil

da

s Schema in Stein gemeißelt erscheint. Wir sind noch

da

bei hier ein etwas variableres System zu entwickeln,

da

ss auch abweichende Antworten akzeptiert. Wir haben uns in diesem Fall

da

für entschieden, den Grund nach vorne zu ziehen,

da

hier regelmäßig ein Klausurschwerpunkt liegt. Je nach Aufgabenstellung kann der besondere Kniff auch

da

rin liegen,

da

ss der Grund geprüft werden soll, die Anfechtung

da

nn aber gerade

da

ran scheitert,

da

ss die Anfechtungserklärung bislang noch nicht erfolgt ist und nun auch nicht mehr fristgerecht (§ 121, 124 BGB) abgegeben werden kann. Oder es liegt eine Anwaltsklausur vor, bei der am Ende der Begutachtung der Man

da

ntin zu raten ist,

da

ss unverzüglich die Anfechtung erklärt werden muss. Wenn Du in diesen Fällen die Prüfung mit dem Hinweis für beendet erklärst,

da

ss keine Anfechtungserklärung erfolgt ist, würdest Du auf jeden Fall Punkte liegen lassen. Beste Grüße, Lukas - für

da

s Jurafuchs-Team

DIAA

Diaa

9.7.2023, 12:06:15

Ich hätte hier auch die § 242 als Ausschlussgrund erwähnt..

Lukas_Mengestu

Lukas_Mengestu

26.7.2023, 14:53:31

Hallo Diaa, wir haben hier

jetzt

primär die spezifischen Ausschlussgründe der Anfechtung mit aufgenommen. Aber in der Tat kann im Einzelfall die Anfechtung auch einmal nach Treu und Glauben ausgeschlossen sein. Beachte

da

bei,

da

ss Prüfungsschemata lediglich eine ge

da

nkliche Stütze bieten sollen. Wenn offensichtlich kein Ausschlussgrund gegeben ist (zB keine Bestätigung oder kein Verstoß gegen Treu und Glauben), ist dies im Gutachten auch nicht anzusprechen. Beste Grüße, Lukas - für

da

s Jurafuchs-Team

SI

silasowicz

3.8.2023, 13:00:26

Ich finde es komisch,

da

ss man beim Prüfungsschema der Anfechtung (allgemein) einerseits Ausschlussgründe und Frist separat prüft, wohingegen man hier die Frist als Ausschlussgrund prüft...

SI

silasowicz

6.8.2023, 16:15:59

Kleiner Nachtrag: Hatte die beiden Schemata zunächst in Eurer Kategorie "Definitionen" gesehen, sie sind aber hier

ja

auch bei "BGB AT" in unmittelbarer Nachbarschaft... Ich verstehe nicht ganz, warum ihr hier zwei verschiedene Schemata verwendet. Hat

da

s irgendeinen Hintergrund?

§🗿

§🗿

12.3.2024, 16:12:57

Liebes Jurafuchs-Team,

da

diese Frage nun bereits seit geraumer Zeit unbeantwortet geblieben ist, möchte ich die Frage ebenfalls nochmal in den Raum werfen. Unter dem Reiter "Prüfungsschema" finden sich zwei unterschiedliche Schemata zu dem Punkt Anfechtung. Ich denke

da

s führt zu allgemeiner Verwirrung - eine kurze Erläuterung oder eine Zusammenführung der beiden Schemata würde hier helfen. Vielen

Da

nk und ganz liebe Grüße!

Nora Mommsen

Nora Mommsen

11.5.2024, 17:45:51

Hallo in die Runde, wir haben die nun angeglichen. Beste Grüße, Nora - für

da

s Jurafuchs-Team

VER

versuchterfahrlässigermord

3.1.2024, 22:57:18

Ich habe die Prüfung der Anfechtung so gelernt,

da

ss zunächst geprüft werden muss ob überhaupt eine Anfechtung erklärt worden ist, denn wenn die Einwendung nicht geltend gemacht wurde ist sie auch nicht zu prüfen. Wie seht ihr

da

s?

Paulah

Paulah

5.1.2024, 22:51:25

Diese Anmerkung wurde in ähnlicher Form bereits mehrfach vorgebracht. Vielleicht liest du mal in den anderen Threads zu dieser Aufgabe

da

zu nach.

Linne Hempel

Linne Hempel

12.8.2024, 12:23:47

Hallo in die Runde, tatsächlich gibt es verschiedene Ansichten bzgl. des Aufbaus. Es bietet sich an, klausurtaktisch vorzugehen und die Prüfung in einem Hilfsgutachten zu vermeiden. Mit unserem neuen Schemata-Feature werden

jetzt

auch verschiedene Reihenfolgen als „richtig“ bewertet. Viele Grüße - Linne, für

da

s Jurafuchs-Team

Marijke

Marijke

24.3.2024, 08:27:13

Mir fehlt der § 142 bei dem Ganzen. Ich habe gelernt Anfechtung gem. § 142 I

Gruttmann

Gruttmann

25.3.2024, 09:00:36

Also

da

s ist

ja

die Rechtsfolge der Anfechtung. Die kann man meistens in den Obersatz schon mit rein nehmen, und am Ende wird diese

da

nn natürlich auch geprüft. Tatsächlich wäre es sinnvoll, wenn man hier als letzten Prüfungspunkt die Rechtsfolge noch einbezieht. Auf der anderen Seite prüft man nur die Anfechtung der WE und nicht die Rechtsfolge.

Nora Mommsen

Nora Mommsen

11.5.2024, 17:40:33

Wir haben die Rechtsfolge und

da

mit auch den §

142 BGB

im Schema ergänzt. Beste Grüße, Nora - für

da

s Jurafuchs-Team

BENED

benedetto

23.5.2024, 10:10:30

Solltest du eine Anfechtung prüfen, bitte immer zu Beginn § 142 I BGB zitieren.

Da

s ist die maßgebliche Norm aus der sich deine Rechtsfolge ergibt. Zitierst du diese nicht zu Beginn, kann/wird

da

s zu Punktabzügen führen. Dir wird vorgeworfen,

da

ss dir ein Grundverständnis fehlt. Gutachten: Die WE könnte nach § 142 I BGB (ggf. i.V.m. Anfechtungsgrund) nichtig sein. Urteil: Die WE ist nach § 142 I BGB nichtig.

Juratiopharm

Juratiopharm

26.5.2024, 23:33:03

Ich verstehe nicht, wieso die Punkte "Ablauf der Anfechtungsfrist" und "Kein Ausschluss" als Unterpunkte zu "Anfechtungserklärung gegenüber dem richtigen Anfechtungsgegner" geprüft werden.

Da

s Vorliegen einer Anfechtungserklärung gegenüber dem richtigen Anfechtungsgegner ist in meinen Augen unabhängig

da

von, ob die Anfechtung ggf. verfristet oder ausgeschlossen ist.

Nora Mommsen

Nora Mommsen

27.5.2024, 17:18:36

Hallo Juratiopharm,

da

nke für deine Rückmeldung. Es gibt in der Ausbildungsliteratur durchaus unterschiedliche Aufbauweisen für die Prüfung von Gestaltungserklärungen. Einige weisen eben den Punkt (wirksame) Gestaltungserklärung auf und

da

s beinhaltet

da

nn den Unterpunkt der fristgemäßen Erklärung. Es ist aber keinesfalls zwingend und auch eine gebräuchliche Struktur die Erklärung (gegenüber dem richtigen

Empfänger

) von der Frist zu trennen. Beste Grüße, Nora - für

da

s Jurafuchs-Team

SHUC

shuckfacex

20.12.2024, 14:28:40

Ich verstehe nicht ganz, warum ich bei II. die

Kausalität

des Anfechtungsgrundes prüfe, während ich (nach dem Schema) den Anfechtungsgrund selbst erst unter V. prüfe? Mir ist durchaus bewusst,

da

ss man die Punkte teilweise, dem Sachverhalt gerecht, verschieben kann.

Da

s hier macht allerdings für mich gerade keinen Sinn. Kann mir

da

jemand weiterhelfen?

Paulah

Paulah

21.12.2024, 13:08:23

@[shuckfacex](271425) Ich verstehe deinen Einwand nicht. Die Prüfungsreihenfolge lautet nach dem Schema,

da

ss hier verwendet wird: I

Zulässigkeit der Anfechtung

/ Kein Ausschluss II Anfechtungsgrund (§§ 119, 120,

123 BGB

) III

Kausalität

des Anfechtungsgrundes IV Anfechtungserklärung (§ 143 BGB) V Anfechtungsfrist (§§ 121, 124 BGB) VI Rechtsfolge: Nichtigkeit ex tunc (§

142 BGB

)

SHUC

shuckfacex

21.12.2024, 17:44:33

Ja

genau so hatte ich es ursprünglich angegeben, allerdings wurde es mir so falsch markiert und der Anfechtungsgrund als Prüfungspunkt V. angezeigt. aber

da

nn lag vielleicht einfach ein Fehler bei mir vor. So wie du es aufgeschrieben hast, macht es für mich auch Sinn. Also

da

nke dir :)

sy

sy

1.3.2025, 11:31:29

bei mir wird es genauso angezeigt, was ich auch nicht nachvollziehen kann. Um

Kausalität

zu prüfen, muss ich doch denklogisch erst etwas zu dem Grund sagen .. oder ?

Niklas3461

Niklas3461

2.7.2025, 11:12:05

Bei mir ist

da

s auch so, kann eigentlich nur ein technischer Fehler sein. Wäre toll, wenn jemand aus dem Team

da

zu Stellung nehmen könnte.

BL

Blotgrim

30.9.2025, 08:04:47

Ist bei mir tatsächlich auch so. Zudem finde ich den Klausurhinweis "Du solltest die möglichen Anfechtungsgründe – zumindest ge

da

nklich – sorgfältig durchgehen." etwas missverständlich formuliert. Meiner Meinung nach erweckt es den Eindruck als wäre der Anfechtungsgrund irgendeine Randnotiz, die man auch nur ge

da

nklich durchgehen kann. Dem ist

ja

nicht so, der Grund ist neben der Erklärung der wichtigste Aspekt.

Nocebo

Nocebo

5.1.2025, 11:47:40

Nichts an dem Schema ist falsch, allerdings habe ich es so gelernt und finde es auch praktisch, sich den Vorrang der Auslegung zu vergegenwärtigen. Bevor geprüft werden kann, ob eine

Willenserklärung

anzufechten ist, sollte immer erst geprüft werden, ob

da

s erklärte und gewollte wirklich voneinander abweichen (insbesondere ist

da

an die falsa demonstratio zu denken). Ansonsten läuft man schnell in eine Anfechtung rein, obwohl

da

s gewünschte Ergebnis schon durch Auslegung zu erreichen gewesen wäre.

LELEE

Leo Lee

6.1.2025, 10:28:04

Hallo Nocebo, vielen

Da

nk für den sehr wichtigen Hinweis! In der Tat ist es so,

da

ss zunächst immer versucht werden sollte, mit der Auslegung

da

s Problem zu lösen, ehe man auf die Anfechtung zurückgreift. Allerdings haben wir i.R.d. Schemas aus dem folgenden Grund

da

rauf verzichtet: Wie du bereits sagst, ist die Auslegung an sich kein "Bestandteil" des Schemas, weshalb die Erwähnung derer insofern eine Überfrachtung dieser Aufgabe

da

rstellen würde. Weiterhin versuchen wir unsere Aufgaben und Einheiten immer so klausurorientiert wie möglich zu gestalten. Und bei einer Klausur, die auf eine Anfechtung hindeutet (

da

s wird

da

nn sehr offensichtlich im SV angedeutet sein), verbleibt

da

nn kein Raum mehr für eine Rettung durch eine Auslegung. Wir bitten dich deshalb insofern um Verständnis :)! Liebe Grüße – für

da

s Jurafuchsteam – Leo

MTR

MTR

13.5.2025, 13:23:35

Nur als kleiner Merksatz in dem Kontext:

Auslegung VOR Anfechtung

VOR Anpassung (§313)

WayanMajere

WayanMajere

19.12.2025, 03:23:44

In der Aufgabe steht,

da

ss § 313 vorrangig ist und dies die h.M. sei. Ergibt aus meiner Sicht auch Sinn,

da

man mit § 313 dem Grundsatz pacta sunt servan

da

mehr entspricht als mit der Anfechtung.

abc123

abc123

28.2.2025, 09:01:32

Ich weiß nicht, ob es in einem anderen Kommentar bereits erwähnt wurde, aber

da

s Schema

da

s erscheint, wenn man die Aufgabe richitg gelöst hat, unterscheidet sich von der Lösung in der Leseansicht. Die Punkte III un IV sind jeweils getauscht

Linne Hempel

Linne Hempel

25.3.2025, 18:08:58

Hey @[Mi. S.](204099),

da

nke für den Hinweis.

Da

s ist tatsächlich kein Fehler: Hintergrund ist,

da

ss wir die Reihenfolge der Abfrage der Schemata flexibel halten, sofern es verschiedene richtige Reihenfolgen gibt. Bei der Leseansicht erscheint nur eine Möglichkeit,

da

diese nicht veränderbar ist. Ich hoffe, ich konnte dir

da

mit weiterhelfen. Viele Grüße - Linne, für

da

s Jurafuchs-Team

Rechtsanwalt

Rechtsanwalt

18.2.2026, 13:50:50

Seit mehr als einem

Ja

hr soll laut dem hier

da

rgelegten Prüfungsschema die

Kausalität

des Anfechtungsgrundes vor dem Anfechtungsgrund geprüft werden. @Jurafuchs: Ändert

da

s mal bitte.


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