Zivilrecht

BGB Allgemeiner Teil

Anfechtung der Willenserklärung

Anfechtung einer Willenserklärung (§§ 119ff. BGB)

Schema: Anfechtung einer Willenserklärung (§§ 119ff. BGB)


Wie prüfst Du die Anfechtung einer Willenserklärung (§§ 119ff. BGB)?

  1. Zulässigkeit der Anfechtung

    Relevant ist hierbei insbesondere der Vorrang des Gewährleistungssrecht ggü. der Anfechtung wegen Eigenschaftsirrtum (§ 119 Abs. 2 BGB).

  2. Anfechtungserklärung gegenüber dem richtigen Anfechtungsgegner (§ 143 BGB)

  3. Ablauf der Anfechtungsfrist (§§ 121, 124 BGB)

  4. Kein Ausschluss der Anfechtbarkeit

    Bestätigung (§ 144 BGB)

  5. Kausalität des Anfechtungsgrundes

  6. Rechtsfolge: Nichtigkeit ex tunc

    Dies ergibt sich aus § 142 BGB. Sinnvoll ist daher immer die Prüfung der Anfechtung einzuleiten mit "Die Willenserklärung könnte als von Anfang nichtig anzusehen sein gem. § 142 Abs. 1 BGB, wenn wirksam die Anfechtung erklärt wurde."

  7. Anfechtungsgrund (§§ 119, 120, 123 BGB)

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