Öffentliches Recht
Verwaltungsrecht AT
Nichtigkeit von Verwaltungsakten
Einführung: Unterscheidung Rechtswidrigkeit und Nichtigkeit
Einführung: Unterscheidung Rechtswidrigkeit und Nichtigkeit
3. April 2025
3 Kommentare
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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Gastwirtin U beantragt bei der zuständigen Behörde B eine Gaststättenerlaubnis. Die Räumlichkeiten haben nur zwei Toiletten, obwohl durch ein einschlägiges Gesetz mindestens drei vorausgesetzt werden. B erlässt die Erlaubnis. U fragt sich, ob die Erlaubnis rechtmäßig ist.
Diesen Fall lösen 90,9 % der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
Einführung: Unterscheidung Rechtswidrigkeit und Nichtigkeit
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 4 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Die Erlaubnis könnte rechtmäßig sein. Geprüft wird die formelle und materielle Rechtmäßigkeit.
Genau, so ist das!
Jurastudium und Referendariat.
2. Der Verwaltungsakt ist bereits formell rechtswidrig.
Nein, das trifft nicht zu!
3. Die Genehmigung verstößt inhaltlich gegen geltendes Recht und ist damit materiell rechtswidrig.
Ja!
4. Ein rechtswidriger Verwaltungsakt ist immer unwirksam.
Nein, das ist nicht der Fall!
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
Tinki
14.3.2025, 11:49:17