Prozessrecht & Klausurtypen

Die zivilrechtliche Urteilsklausur

Aufrechnung

Tatbestand Zivilurteil: Hilfsaufrechnung + Hilfswiderklage + unbedingte Widerklage

Schema: Tatbestand Zivilurteil: Hilfsaufrechnung + Hilfswiderklage + unbedingte Widerklage

15. Juli 2025

4 Kommentare

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Wie ist der Tatbestand bei einer Kombination von Hilfsaufrechnung, Hilfswiderklage und unbedingter Widerklage aufzubauen?

  1. Einleitungssatz

  2. Unstreitiges zur Klage

  3. Streitiger Klägervortrag zur Klage

  4. antragsbezogene Prozessgeschichte

  5. Anträge des Klägers und des Beklagten zur Klage

  6. Streitiger Beklagtenvortrag zur Klage

  7. Überleitungssatz zur Hilfsaufrechnung

    "Der Beklagte erklärt gegen die Klageforderung hilfsweise die Aufrechnung mit einem Anspruch aus...."

  8. Unstreitiges zur Gegenforderung

  9. Streitiger Beklagtenvortrag zur Gegenforderung

  10. Streitiger Klägervortrag zur Gegenforderung

  11. Überleitungssatz zur Hilfswiderklage+Widerklage

    "Die Forderung, mit der der Beklagte hilfsweise die Aufrechnung erklärt hat, macht er zudem in Höhe der Klageforderung hilfsweise, im Übrigen unbedingt widerklagend geltend.“

  12. Anträge zur Widerklage

    1. Antrag des Widerklägers zur Hilfswiderklage

      Der Beklagte beantragt hilfsweise widerklagend, den Kläger zu verurteilen...

    2. Antrag des Widerklägers zur unbedingten Widerklage

      Der Beklagte beantragt widerklagend, den Kläger zu verurteilen, ….

    3. Antrag des Widerbeklagten

      Der Kläger beantragt, die Widerklagen abzuweisen.

  13. „große“ Prozessgeschichte

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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community

R_

r_wich01

27.9.2024, 17:50:45

Fehlen hier nicht die Anträge zur

Hilfswiderklage

?

FL

Florian

26.11.2024, 14:13:11

Die sind auf Seite des Widerklägers ausdrücklich gestellt und beim Abweisungsantrag des Widerbeklagten geht es um die "Abweisung der

Widerklage

n", also um die unbedingte und die hilfsweise erklärte

Widerklage

.

AD23

AD23

19.6.2025, 15:07:58

Fehlen hier nicht die jeweiligen Vorträge zu den

Widerklage

n?

SPA

sparfüchsin

21.6.2025, 22:07:03

Das ist mit der Gegenforderung gemeint. Der Beklagte hat ja (in diesem Fall hier) eine Gegenforderung, die die Klageforderung übersteigt und die aufgeteilt wird in eine

hilfsweise Widerklage

und eine un

bedingte Widerklage

. Ich frage mich viel eher, ob der streitige Klägervortrag zur Gegenforderung nicht eher nach den Anträgen zur

Widerklage

kommen müsste.


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