Referendariat: Prozessrecht & Klausurtypen
Die zivilrechtliche Urteilsklausur
Aufrechnung
Klage unbegründet (Klage + Hilfswiderklage + unbedingte Widerklage)
Klage unbegründet (Klage + Hilfswiderklage + unbedingte Widerklage)
3. April 2025
13 Kommentare
4,9 ★ (7.342 mal geöffnet in Jurafuchs)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

K verklagt B (€500). B hat eine Gegenforderung (€1.500). Da er Ks Klage für unbegründet hält, rechnet er nur hilfsweise auf (€500) und erhebt zudem Hilfswiderklage (€500), falls keine Aufrechnung stattfindet. Ferner erhebt er unbedingt Widerklage (€1.000). Nur Bs Gegenforderung besteht.
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Einordnung des Falls
Klage unbegründet (Klage + Hilfswiderklage + unbedingte Widerklage)
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 6 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. In den Entscheidungsgründen sind die Klage, die Hilfswiderklage und die unbedingte Widerklage zu prüfen.
Genau, so ist das!
Jurastudium und Referendariat.
2. Ist es zulässig, die Widerklage nur hilfsweise zu erheben?
Ja, in der Tat!
3. Steht die gleichzeitig erklärte Hilfsaufrechnung der Zulässigkeit der Hilfswiderklage entgegen?
Nein!
4. Ist die für die Hilfswiderklage erforderliche Konnexität gegeben?
Genau, so ist das!
5. Die unbedingte Widerklage ist zulässig.
Ja, in der Tat!
6. Das Gericht wird die Klage und die Widerklagen insgesamt abweisen.
Nein!
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
Lorenz
1.8.2023, 16:51:11
Bleibt es im Tenor bei dem Singular (
Widerklage), obwohl eine
Hilfswiderklageund eine unbedingte gab?
Geithombre
6.1.2025, 00:54:51
Ich könnte mir vorstellen, dass es bei der
Widerklageähnlich aussieht wie bei der Klage, wo mehrere Anträge auch keinen Plural beim Wort "Klage" begründen. Technisch könnte es eine
Widerklagesein, die einen bedingten
Widerklageantrag zu 500,- und einen unbedingten
Widerklageantrag zu 1.000,- enthält, so dass im Ergebnis "die
Widerklage" (im Singular) erfolgreich ist.

Tim Gottschalk
4.3.2025, 13:03:59
Hallo @[Lorenz](211175), ich würde mich @[Geithombre](138034) hier anschließen. Unabhängig davon, ob die
Widerklagen tatsächlich als zwei selbstständige
Widerklagen geltend gemacht werden oder im gleichen Schriftsatz nur als verschiedene Anträge, würden auch im ersteren Fall beide zur einheitlichen Entscheidung verbunden werden. Jedenfalls, wenn alle Anträge gleichzeitig zur Entscheidung reif sind, ergeht dann eine einheitliche Entscheidung, so als ob es nur eine Klage oder
Widerklagemit einer objektiven Klagehäufung gegeben hätte (BeckOK ZPO/Wendtland, 55. Ed. 1.12.2024, ZPO § 147 Rn. 11). Insofern ist die Verwendung des Singulars im Tenor richtig. Genauso wäre es auch, wenn es mehrere Klagen/Anträge auf Klägerseite gäbe. Auch dann würde bei einer einheitlichen Entscheidung lediglich "Die Klage wird abgewiesen." tenoriert werden. Eine Verwendung des Plurals wäre mir generell nicht bekannt und ich kann jedenfalls im Zivilrecht auch per Recherche nicht finden, dass der Plural jemals verwendet würde. Liebe Grüße, Tim - für das Jurafuchs-Team

Katzenkönisch
6.3.2025, 10:10:01
Hallo, ich stehe auf dem Schlauch. Wenn die
Hilfsaufrechnungja nicht durchgreift, weil die Bedingung (die Begründetheit der Klage) nicht eingetreten ist, dann ist dafür doch die Bedingung der
Hilfswiderklageeingetreten (nämlich, dass über die
Hilfsaufrechnunggerade nicht entschieden wird). Der Betrag der
Hilfswiderklageist doch aber nur 500 €. Wieso wird dieser Betrag dann nicht um den Betrag der unbedingten
Widerklageabgezogen? Und diese - wegen des restlichen Betrages - nicht im Übrigen abgewiesen? Es kann doch nicht die
Hilfswiderklage"voll" durchgreifen und dann die un
bedingte Widerklage"voll"? Im hi
esigen Fall ist doch die
Hilfswiderklagedoch völlig sinnlos? LG und bereits jetzt danke für die Aufklärung!

Juriano
8.3.2025, 23:22:21
Der Beklagte stellt hier zwei Klageanträge (die beiden
Widerklagen). Der eine davon unbedingt der andere bedingt. In diesem Fall tritt die Bedingung ein sodass letztlich über beide entschieden wird. Beantragt sind insgesamt 1.500 Euro und 1.500 Euro werden auch zuerkannt, da die
Widerklagen insofern zulässig und begründet sind. Wo soll da etwas abgewiesen werden?