Referendariat
Die zivilrechtliche Urteilsklausur
Aufrechnung
Klage unbegründet (Klage + Hilfswiderklage + unbedingte Widerklage)
Klage unbegründet (Klage + Hilfswiderklage + unbedingte Widerklage)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
K verklagt B (€500). B hat eine Gegenforderung (€1.500). Da er Ks Klage für unbegründet hält, rechnet er nur hilfsweise auf (€500) und erhebt zudem Hilfswiderklage (€500), falls keine Aufrechnung stattfindet. Ferner erhebt er unbedingt Widerklage (€1.000). Nur Bs Gegenforderung besteht.
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Einordnung des Falls
Klage unbegründet (Klage + Hilfswiderklage + unbedingte Widerklage)
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 6 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. In den Entscheidungsgründen sind die Klage, die Hilfswiderklage und die unbedingte Widerklage zu prüfen.
Genau, so ist das!
Jurastudium und Referendariat.
2. Ist es zulässig, die Widerklage nur hilfsweise zu erheben?
Ja, in der Tat!
3. Steht die gleichzeitig erklärte Hilfsaufrechnung der Zulässigkeit der Hilfswiderklage entgegen?
Nein!
4. Ist die für die Hilfswiderklage erforderliche Konnexität gegeben?
Genau, so ist das!
5. Die unbedingte Widerklage ist zulässig.
Ja, in der Tat!
6. Das Gericht wird die Klage und die Widerklagen insgesamt abweisen.
Nein!
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
Lorenz
1.8.2023, 16:51:11
Bleibt es im Tenor bei dem Singular (
Widerklage), obwohl eine
Hilfswiderklageund eine unbedingte gab?
nboss
16.5.2024, 18:22:14
Bleibt es beim Singular im Tenor ?
fisko
7.11.2024, 10:01:29
Schließe mich den Vorfragen an: Bleibt es beim Singular trotz begründeter
WiderklageN? Ich meine, dass es Plural sein und lauten muss: "[...] Auf die
WiderklageN wird der Kläger verurteilt, an den Beklagten 1.500,00 € zu zahlen."