Zivilrecht

Schadensrecht

Schadenszurechnung

Schadenszurechnung haftungsausfüllende Kausalität

Schema: Schadenszurechnung haftungsausfüllende Kausalität

5. Januar 2025

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Wie prüfst Du die Schadenszurechnung (als Teil der haftungsausfüllenden Kausalität)?

  1. Äquivalenztheorie

    Kann die Verletzung nicht hinweggedacht werden, ohne dass der Schaden entfiele?

  2. Adäquanztheorie

    Ist die Verletzung im Allgemeinen und nicht nur unter besonders eigenartigen, unwahrscheinlichen und nach dem gewöhnlichen Verlauf der Dinge außer Betracht zu lassenden Umständen geeignet, einen Schaden der eingetretenen Art herbeizuführen?

  3. Schutzzweck der Norm

    Handelt es sich bei dem Schaden um Einbußen, die aus einem Bereich der Gefahren stammen, zu deren Abwendung die verletzte Norm erlassen wurde? (Auch objektive Zurechnung.)

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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community

EVA

evanici

14.9.2023, 00:20:00

Wahrscheinlich habe ich es noch nicht ausreichend durchdrungen... Aber im Strafrecht wäre doch der atypische Kausalverlauf in der objektiven Zurechnung zu thematisieren, müssten dann nicht konsequenterweise nicht nur der

Schutzzweck der Norm

, sondern auch die Adäquanz Teil der objektiven Zurechnung sein?

Nora Mommsen

Nora Mommsen

14.9.2023, 14:26:51

Hallo evanici, die Begriffe der Kausalität und Zurechnung sind im Strafrecht und Zivilrecht jeweils eigenständig. Genauso unterscheidet sich z.T. die Zuordnung ähnlich gelagerter Problemgruppen zu dem einen oder anderen Begriff in den Rechtsgebieten. Daher musst du beim Lernen streng darauf achten, die strafrechtlichen und zivilrechtlichen Begriffe nicht zu vermischen. Beste Grüße, Nora - für das Jurafuchs-Team

GVE

gottloser Vernunftsjurist

17.4.2024, 21:02:49

Hi, ich finde diese negative Formulierung der Äquivalenztheorie furchtbar, also habe ich mir mal eine positive Formulierung ausgedacht. Ob man die in der Prüfung verwenden sollte, weiß ich nicht, aber im Prinzip drücken sie dasselbe aus: Eine

Verletzungshandlung

ist für den Schaden kausal, wenn deren Beseitigung unweigerlich zur Aufhebung des Schadens führt. Oder was ich mir noch gut einprägen kann, ist: Eine Ursache ist als kausal für den Schaden anzusehen, wenn ohne sie der Schaden (in seiner konkreten Gestalt) nicht entstanden wäre. Vielleicht hilft es ja dem einen oder anderen.


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