Schema: Aussetzung (§ 221 StGB)

18. Januar 2026

10 Kommentare

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Wie prüfst Du die Aussetzung (§ 221 StGB)?

  1. Rechtswidrigkeit

  2. Schuld

  3. Erfolgsqualifikation gem. § 221 Abs. 2 Nr. 2 oder Abs. 3 StGB

    (1) Eintritt der Folge, (2) Kausalität, (3) Unmittelbarkeitszusammenhang und (4) wenigstens Fahrlässigkeit gem. § 18 StGB

  4. Strafzumessung, § 221 Abs. 4 StGB (minder schwerer Fall des § 221 Abs. 2, 3 StGB)

  5. Tatbestandsmäßigkeit

    1. Subjektiver Tatbestand: Vorsatz

    2. Objektiver Tatbestand

      1. Tathandlung: Versetzen (Nr. 1) oder Im-Stich-Lassen (Nr. 2)

      2. Taterfolg: Eintritt konkreter Gefahr des Todes oder schwerer Gesundheitsschädigung

      3. Kausalität und objektive Zurechnung zwischen Handlung und Erfolg

      4. evtl. Qualifikation gem. § 221 Abs. 2 Nr. 1 StGB

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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community

JO

Jose

26.7.2021, 18:24:57

Könntet ihr bitte erklären, warum die Qualifikationen erst nach der

Schuld

geprüft werden?

Vanessa io

Vanessa io

6.8.2021, 21:26:38

Ich hab mir jetzt ca. 10 verschiedene Schemata angeschaut und in jedem wird es anders gehandhabt. Mal werden alle Qualifikationen im Obj. TB geprüft und nur die EQ im Subj. TB. Mal werden alle Qualifikationen und die EQ als eigener Punkt zwischen TB Und Rechtswidrigkeit geprüft. Ich denke es bietet sich an, die jeweils objektiven Elemente (Kind des Täters/ Schwere Folgen) im obj. TB anzusprechen und dann im subj. TB den

Vorsatz

bzgl II Nr. 1 bzw.

Fahrlässig

keit bzgl der schweren Folge anzusprechen. Fest steht, dass nach der

Schuld

wohl nur Abs. 4 der minder schwere Fall im Rahmen der Strafzumessung geprüft werden sollte.

YI

YI

4.1.2025, 14:31:45

Wird im Schema die Garantenstellung unter "Im-Stich lassen" subsumiert oder fehlt es einfach? Ich bin ein wenig verwirrt warum es keinen ausführenden Hinweis gibt wo irgendwie die Garantenstellung angesprochen wird? Kann mir jemand helfen :)

LELEE

Leo Lee

5.1.2025, 10:22:44

Hallo YI, vielen Dank für die sehr gute und wichtige Frage! In der Tat ist die Garantenstellung i.S.d. Beistandspflicht "implizit" mit drin beim "Im-Stich-Lassen", weshalb es dort geprüft werden muss. Wir haben allerdings darauf verzichtet, weil wir das Schema nicht überfrachten wollten und hierauf auskömmlich in den folgenden Fällen eingehen. Schau sehr gerne dort rein, da wird auch die Garantenstellung dann "innerhalb" des TBs ausführlicher erklärt. Hierzu kann ich i.Ü. die Lektüre vom MüKo-StGB 4. Auflage, Hardtung Rn. 17 ff. sehr empfehlen :)! Liebe Grüße – für das Jurafuchsteam – Leo

DeliktusMaximus

DeliktusMaximus

20.10.2025, 15:02:29

Ich finde das ihr die Garantenstellung unbedingt mit aufnehmen solltet, da das Schemata ansonsten unvollständig ist.

sa

sa

4.3.2025, 15:33:59

Woran erkenne ich, dass Absatz 2 eine Qualifikation ist und Absatz 3 und 4 Strafzumessungen?

JES

Jessica

20.5.2025, 12:47:47

Absatz 2 Nr. 1 ist eine "normale Qualifikation" wie zB 224 StGB die an ein qualifiziertes Tatobjekt anknüpft, Absatz 2 Nr. 2 ist eine Erfolgsqualifikation genau wie Absatz 3, was man am Wort "verursacht" erkennt. Absatz 4 ist eine Strafzumessung, was man an "in minder schweren Fällen" erkennt

sa

sa

6.6.2025, 10:23:01

danke @[Jessica](248874) :)


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