Schema: Aussetzung (§ 221 StGB)

22. November 2024

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Wie prüfst Du die Aussetzung (§ 221 StGB)?

  1. Rechtswidrigkeit

  2. Schuld

  3. Erfolgsqualifikation gem. § 221 Abs. 2 Nr. 2 oder Abs. 3 StGB

    (1) Eintritt der Folge, (2) Kausalität, (3) Unmittelbarkeitszusammenhang und (4) wenigstens Fahrlässigkeit gem. § 18 StGB

  4. Strafzumessung, § 221 Abs. 4 StGB (minder schwerer Fall des § 221 Abs. 2, 3 StGB)

  5. Tatbestandsmäßigkeit

    1. Subjektiver Tatbestand: Vorsatz

    2. Objektiver Tatbestand

      1. Tathandlung: Versetzen (Nr. 1) oder Im-Stich-Lassen (Nr. 2)

      2. Taterfolg: Eintritt konkreter Gefahr des Todes oder schwerer Gesundheitsschädigung

      3. Kausalität und objektive Zurechnung zwischen Handlung und Erfolg

      4. evtl. Qualifikation gem. § 221 Abs. 2 Nr. 1 StGB

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