Schema: Delikt mit objektiver Bedingung der Strafbarkeit (zB § 231 StGB)

13. April 2025

9 Kommentare

4,6(36.571 mal geöffnet in Jurafuchs)


Wie prüfst Du ein Delikt mit objektiver Bedingung der Strafbarkeit (z.B. Schwere Folge bei Beteiligung an Schlägerei, § 231 StGB)?

  1. Tatbestand

    1. Objektiver Tatbestand

    2. Subjektiver Tatbestand

  2. Rechtswidrigkeit

  3. Schuld

  4. Objektive Bedingung der Strafbarkeit

    Die objektive Strafbarkeitsbedingung ist KEIN Tatbestandsmerkmal. Das bedeutet insbesondere, dass sich der Vorsatz des Täters nicht auf diese [z.B. schwere Folge (Tod oder schwere Verletzung) bei Beteiligung an einer Schlägerei, § 231 StGB] beziehen muss. Die objektive Strafbarkeitsbedingung ist als Tatbestandsannex nach diesem zu prüfen.

Dein digitaler Tutor für Jura
Jetzt kostenlos testen
Jurafuchs
Eine Besprechung von:
Jurafuchs Brand
facebook
facebook
facebook
instagram

Jurafuchs ist eine Lern-Plattform für die Vorbereitung auf das 1. und 2. Juristische Staatsexamen. Mit 15.000 begeisterten Nutzern und 50.000+ interaktiven Aufgaben sind wir die #1 Lern-App für Juristische Bildung. Teste unsere App kostenlos für 7 Tage. Für Abonnements über unsere Website gilt eine 20-tägige Geld-Zurück-Garantie - no questions asked!


Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community

🦊LEXD

🦊LEXDEROGANS

15.12.2020, 10:22:55

Ein klarer Widerspruch: „Die

Objektive Strafbarkeitsbedingung

ist KEIN Tatbestandsmerkmal“ vs. Einordnung bei Prüfungspunkt „Tatbestand“...

Real Thomas Fischer Fake 🐳

Real Thomas Fischer Fake 🐳

15.12.2020, 14:52:35

Sehe ich genauso. Wenn man sie nicht hinter die Schuld packen möchte sondern als

Tatbestandsannex

, dann muss man sie zumindest aus I. raushalten und als II. nehmen.

Eigentum verpflichtet 🏔️

Eigentum verpflichtet 🏔️

7.1.2021, 17:53:26

Ihr habt Recht! Die

objektive Strafbarkeitsbedingung

ist nach hM als

Tatbestandsannex

nach dem Tatbestand, vor der

Rechtswidrigkeit

, als eigener Punkt zu prüfen. Haben wir entsprechend angepasst!

Vulpes

Vulpes

7.1.2021, 16:24:58

Wäre es nicht präziser zu sagen:

Objektive Strafbarkeitsbedingung

en sind keine Bestandteile des OBJEKTIVEN Tatbestands und müssen somit auch nicht vom

Vorsatz

umfasst sein. Immoment liest es sich wie ein Widerspruch, denn wieso sollte man eine

objektive Strafbarkeitsbedingung

die nicht Teil des Tatbestands ist im Tatbestand prüfen?

Eigentum verpflichtet 🏔️

Eigentum verpflichtet 🏔️

7.1.2021, 17:52:30

Ja, du hast Recht, Adrian. Die

objektive Strafbarkeitsbedingung

ist nach hM als

Tatbestandsannex

nach dem Tatbestand, vor der

Rechtswidrigkeit

, als eigener Punkt zu prüfen. Haben wir entsprechend angepasst!


Jurafuchs 7 Tage kostenlos testen und mit 15.000+ Nutzer austauschen.
Kläre Deine Fragen zu dieser und 15.000+ anderen Aufgaben mit den 15.000+ Nutzern der Jurafuchs-Community
Dein digitaler Tutor für Jura
Jetzt kostenlos testen