Mündliche Prüfung im 1. und 2. Staatsexamen
Strafrecht: Wichtige Normen & Prinzipien
Strafrecht Allgemeiner Teil
Delikt mit objektiver Bedingung der Strafbarkeit (zB § 231 StGB)
Schema: Delikt mit objektiver Bedingung der Strafbarkeit (zB § 231 StGB)
13. April 2025
9 Kommentare
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Wie prüfst Du ein Delikt mit objektiver Bedingung der Strafbarkeit (z.B. Schwere Folge bei Beteiligung an Schlägerei, § 231 StGB)?
Tatbestand
Objektiver Tatbestand
Subjektiver Tatbestand
Schuld
Objektive Bedingung der Strafbarkeit
Die objektive Strafbarkeitsbedingung ist KEIN Tatbestandsmerkmal. Das bedeutet insbesondere, dass sich der Vorsatz des Täters nicht auf diese [z.B. schwere Folge (Tod oder schwere Verletzung) bei Beteiligung an einer Schlägerei, § 231 StGB] beziehen muss. Die objektive Strafbarkeitsbedingung ist als Tatbestandsannex nach diesem zu prüfen.
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
🦊LEXDEROGANS
15.12.2020, 10:22:55
Ein klarer Widerspruch: „Die
Objektive Strafbarkeitsbedingungist KEIN Tatbestandsmerkmal“ vs. Einordnung bei Prüfungspunkt „Tatbestand“...

Real Thomas Fischer Fake 🐳
15.12.2020, 14:52:35
Sehe ich genauso. Wenn man sie nicht hinter die Schuld packen möchte sondern als
Tatbestandsannex, dann muss man sie zumindest aus I. raushalten und als II. nehmen.

Eigentum verpflichtet 🏔️
7.1.2021, 17:53:26
Ihr habt Recht! Die
objektive Strafbarkeitsbedingungist nach hM als
Tatbestandsannexnach dem Tatbestand, vor der
Rechtswidrigkeit, als eigener Punkt zu prüfen. Haben wir entsprechend angepasst!

Vulpes
7.1.2021, 16:24:58
Wäre es nicht präziser zu sagen:
Objektive Strafbarkeitsbedingungen sind keine Bestandteile des OBJEKTIVEN Tatbestands und müssen somit auch nicht vom
Vorsatzumfasst sein. Immoment liest es sich wie ein Widerspruch, denn wieso sollte man eine
objektive Strafbarkeitsbedingungdie nicht Teil des Tatbestands ist im Tatbestand prüfen?

Eigentum verpflichtet 🏔️
7.1.2021, 17:52:30
Ja, du hast Recht, Adrian. Die
objektive Strafbarkeitsbedingungist nach hM als
Tatbestandsannexnach dem Tatbestand, vor der
Rechtswidrigkeit, als eigener Punkt zu prüfen. Haben wir entsprechend angepasst!