Mündliche Prüfung im 1. und 2. Staatsexamen
Strafrecht: Wichtige Normen & Prinzipien
Strafrecht Allgemeiner Teil
Delikt mit objektiver Bedingung der Strafbarkeit (zB § 231 StGB)
Schema: Delikt mit objektiver Bedingung der Strafbarkeit (zB § 231 StGB)
Wie prüfst Du ein Delikt mit objektiver Bedingung der Strafbarkeit (z.B. Schwere Folge bei Beteiligung an Schlägerei, § 231 StGB)?
Tatbestand
Objektiver Tatbestand
Subjektiver Tatbestand
Rechtswidrigkeit
Schuld
Objektive Bedingung der Strafbarkeit
Die objektive Strafbarkeitsbedingung ist KEIN Tatbestandsmerkmal. Das bedeutet insbesondere, dass sich der Vorsatz des Täters nicht auf diese [z.B. schwere Folge (Tod oder schwere Verletzung) bei Beteiligung an einer Schlägerei, § 231 StGB] beziehen muss. Die objektive Strafbarkeitsbedingung ist als Tatbestandsannex nach diesem zu prüfen.
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