Schema: Versäumnisurteil gegen Kläger (§ 330 ZPO)

30. Mai 2025

16 Kommentare

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Wie prüfst Du die Voraussetzungen eines Versäumnisurteils gegen den Kläger (§ 330 ZPO)?

  1. Säumnis des Klägers in der mündlichen Verhandlung

    Zum Begriff der Säumnis im Sinne des § 330 ZPO gehört, dass der Kläger zum Verhandlungstermin nicht erscheint oder nicht verhandelt. Dabei fingiert § 333 ZPO bei Nichtverhandeln ein Nichterscheinen. Ein Nichtverhandeln liegt vor: 1) im Anwaltsprozess, wenn kein die Partei vertretender Rechtsanwalt anwesend ist; 2) wenn keine Anträge gestellt werden (arg.: § 137 ZPO).

  2. Antrag des Beklagten

  3. Zulässigkeit der Klage

    Da es sich bei dem Versäumnisurteil um ein Sachurteil handelt, kann es ebenso wie ein Urteil nach streitiger Verhandlung nur bei Vorliegen der Zulässigkeitsvoraussetzungen ergehen. Wäre die Klage unzulässig, erginge ein Prozessurteil.

  4. Nichtvorliegen der §§ 335, 337 ZPO

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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community

HAN

hannoverreffi

20.3.2021, 19:02:05

Wieso ist die Reihenfolge hier so relevant?

Lukas_Mengestu

Lukas_Mengestu

3.7.2021, 02:58:41

Hallo hannovereffi, wir sind gerade dabei ein neues Modul für Schemata zu entwickeln, wo dann auch alternative Reihungen möglich sind. Denn in der Tat sind oftmals nur Teile eines Schemas zwingend in einer bestimmten Reihenfolge zu prüfen (zB hier die Verortung des Antrags). Beste Grüße, Lukas - für das Jurafuchs-Team

Eren Jäger

Eren Jäger

25.8.2022, 13:37:13

Da scheinen die Back-End Developer aber schon lange und hart zu tüfteln ;)

MGA

Michelle Ga

5.10.2022, 14:42:57

Wieso erscheint für euch die Zulässigkeit der Klage als 3. Punkt richtig. Wäre es nicht auch sinnvoll die Zulässigkeit als 1. Punkt zu prüfen? Wenn die Klage nicht zulässig ist, würde man doch eh sofort als unzulässig abweisen?

Lukas_Mengestu

Lukas_Mengestu

5.10.2022, 18:18:27

Hallo Michelle, herzlich willkommen im Forum und vielen Dank für Deinen Beitrag. Die hier vorgeschlagene Reihenfolge orientiert sich an dem tatsächlichen Gang des Verfahrens. Dort wird idR zunächst die Säumnis des Klägers festgestellt (zB ohne Anwalt vor dem Landgericht erschienen). Anschließend stellt der Beklagte seinen Antrag, der dann vom Gericht entschieden wird. Dabei prüft es die Zulässigkeit der Klage (sonst in der Tat Abweisung durch

Prozessurteil

) sowie das Nichtvorliegen von Erlasshindernissen. Aber wie gesagt sind an dieser Stelle durchaus andere Aufbauvarianten zulässig und das Schema dient in erster Linie der Orientierung. Beste Grüße, Lukas - für das Jurafuchs-Team

SI

Simon

29.12.2023, 12:04:45

Ihr habt vor 2 Jahren angekündigt für Schemata ein neues Modul zu entwickeln. Wie schaut es damit aus?

Nocebo

Nocebo

9.7.2024, 17:47:39

Push

GEI

Geithombre

31.8.2024, 00:01:20

Ebenfalls Push Dazu scheint die Reihenfolge "verschlimmbessert" worden zu sein. Warum sollte der Beklagte den Antrag auf Erlass eines VU stellen, bevor der Kläger säumig ist? Das deckt sich auch nicht mit der Aussage von Lukas von vor 2 Jahren.

FI

fisko

11.11.2024, 17:07:08

Auch hier nochmal eine freundliche Erinnerung an die Überarbeitung

vulpes iuris

vulpes iuris

28.11.2024, 18:42:05

… +1

GEI

Geithombre

3.1.2025, 10:46:42

Push, in einer anderen Frage hatte eine Redakteurin von Euch geantwortet, sie habe in den Einstellungen geändert, dass mehrere Optionen richtig seien? Das Problem scheint also behoben zu sein, es wäre super, wenn hier und bei anderen Fragen wo es Diskussionen hierzu gab die Antwortmöglichkeiten entsprechend angepasst würden. Herzlichen Dank liebe Redaktion

JM

jms

12.7.2024, 17:18:36

Fehlt hier nicht die Prüfung der Schlüssigkeit der Klage?

TI

Timurso

12.7.2024, 18:27:36

Nein, die Schlüssigkeit wird nur bei einem Versäumnisurteil gegen den Beklagten geprüft.

JM

jms

12.7.2024, 18:33:24

Ja, da bin ich wohl durcheinander gekommen. In der nächsten Aufgabe kommt es dann. Danke!

JM

jms

12.7.2024, 17:18:36

Fehlt hier nicht die Prüfung der Schlüssigkeit der Klage?

JALUD

Jan Ludwig

26.10.2024, 23:46:20

Nein, hier geht es um die Säumnis des Klägers, welche ja die Klage eingereicht hat. Wenn dieser säumig ist, ist es egal, ob die Klage schlüssig ist!


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