Prozessrecht & Klausurtypen
Die zivilrechtliche Urteilsklausur
Widerklage
örtliche Zuständigkeit normal - nicht aus § 33 ZPO
örtliche Zuständigkeit normal - nicht aus § 33 ZPO
14. August 2025
2 Kommentare
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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

K (Wohnsitz: W) erhebt Klage gegen B (Wohnsitz: W) vor dem Amtsgericht W. B erhebt Widerklage gegen K. Der Klageanspruch und der Widerklageanspruch haben nichts miteinander zu tun.
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