ZR: Prozessrecht & Klausurtypen

Die zivilrechtliche Urteilsklausur

Widerklage

örtliche Zuständigkeit normal - nicht aus § 33 ZPO

örtliche Zuständigkeit normal - nicht aus § 33 ZPO

20. Februar 2026

6 Kommentare

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leichtmittelschwer

+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

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K (Wohnsitz: W) erhebt Klage gegen B (Wohnsitz: W) vor dem Amtsgericht W. B erhebt Widerklage gegen K. Der Klageanspruch und der Widerklageanspruch haben nichts miteinander zu tun.

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