Zivilrecht

BGB Allgemeiner Teil

Stellvertretung

Duldungsvollmacht (§ 167 BGB)

Schema: Duldungsvollmacht (§ 167 BGB)

31. Mai 2025

7 Kommentare

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Wie prüfst Du die Voraussetzungen und Rechtsfolgen der Duldungsvollmacht?

  1. Voraussetzungen

    1. Keine gesetzliche oder vertragliche Vertretungsmacht

    2. Rechtsschein der Bevollmächtigung (Vertreter tritt im Namen des Geschäftsherrn auf)

    3. Zurechenbare Veranlassung des Rechtsscheins durch den Vertretenen (er kennt und duldet das Verhalten)

    4. Geschäftsgegner nimmt eine Disposition (Vertragsschluss) vor im Vertrauen auf den Rechtsschein (Kausalität)

    5. Geschäftsgegner vertraut auf den Rechtsschein der Bevollmächtigung (gutgläubig entspr. § 173 BGB)

  2. Rechtsfolge: Vertreter handelt mit Vertretungsmacht

    (Rechtsgedanke aus § 171 Abs. 1, 2 BGB)

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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community

TOB

Tobi0

15.2.2024, 14:40:38

Oft ist der Aufbau ja nicht zwingend, es ist nervig, wenn der Aufbau als falsch markiert wird, obwohl er genauso gut denkbar ist

Niklas3461

Niklas3461

3.7.2024, 10:45:24

Sehe ich auch so. 3. udn 4. könnte man meiner Ansicht nach auch anders herum prüfen...

Linne Hempel

Linne Hempel

15.8.2024, 14:41:16

Hallo in die Runde, wir haben vor einiger Zeit die Abfrage von Schemata überarbeitet, sodass jetzt mehrere Lösungen richtig sind. Sollte das an manchen Stellen noch nicht gut umgesetzt sein, bin ich Euch für weitere Hinweise dankbar. Viele Grüße, Linne - für das Jurafuchs-Team

Julian Ost

Julian Ost

23.3.2025, 18:56:11

Hallo! Mir erschließt sich nicht, warum man zuerst eine Kausalität (zwischen Gutgläubigkeit und

Rechtsgeschäft

) prüfen soll, bevor überhaupt der Anlass für die Kausalität (die Gutgläubigkeit) geprüft wird. Die beiden Punkte

ware

n bei mir vertauscht, was bei mir als "falsch" angezeigt wurde.


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