Schema: Zueignungsabsicht (§§ 242, 249 StGB)

22. November 2024

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Wie prüfst Du, ob beim Diebstahl bzw. Raub Zueignungsabsicht vorliegt (§§ 242, 249 StGB)?

  1. Dauernde Enteignung (dolus eventualis genügt)

    1. Enteignung der Sache selbst?

    2. Subsidiär: Enteignung eines innewohnenden Sachwertes?

  2. Zumindest vorübergehende Aneignung (dolus directus 1. Grades notwendig)

    1. Selbst-Aneignung (der Sache selbst oder eines Sachwertes)

    2. Subsidiär: Dritt-Aneignung (der Sache selbst oder eines Sachwertes)

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