Strafrecht
BT 2: Diebstahl, Betrug, Raub u.a.
Diebstahl (§ 242 StGB)
Zueignungsabsicht (§§ 242, 249 StGB)
Schema: Zueignungsabsicht (§§ 242, 249 StGB)
Wie prüfst Du, ob beim Diebstahl bzw. Raub Zueignungsabsicht vorliegt (§§ 242, 249 StGB)?
Dauernde Enteignung (dolus eventualis genügt)
Enteignung der Sache selbst?
Subsidiär: Enteignung eines innewohnenden Sachwertes?
Zumindest vorübergehende Aneignung (dolus directus 1. Grades notwendig)
Selbst-Aneignung (der Sache selbst oder eines Sachwertes)
Subsidiär: Dritt-Aneignung (der Sache selbst oder eines Sachwertes)
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