Strafrecht
BT 2: Diebstahl, Betrug, Raub u.a.
Diebstahl (§ 242 StGB)
Zueignungsabsicht (§§ 242, 249 StGB)
4,7 ★ (70.814 mal geöffnet in Jurafuchs)
Schema: Zueignungsabsicht (§§ 242, 249 StGB)
27. März 2026
16 Kommentare
Wie prüfst Du, ob beim Diebstahl bzw. Raub Zueignungsabsicht vorliegt (§§ 242, 249 StGB)?
Dauernde Enteignung (dolus eventualis genügt)
Enteignung der Sache selbst?
Subsidiär: Enteignung eines innewohnenden Sachwertes?
Zumindest vorübergehende Aneignung (dolus directus 1. Grades notwendig)
Jurafuchs ist eine Lern-Plattform für die Vorbereitung auf das 1. und 2. Juristische Staatsexamen. Mit 15.000 begeisterten Nutzern und 50.000+ interaktiven Aufgaben sind wir die #1 Lern-App für Juristische Bildung. Teste unsere App kostenlos für 7 Tage. Für Abonnements über unsere Website gilt eine 20-tägige Geld-Zurück-Garantie - no questions asked!
