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Schema: Begünstigung § 257 StGB

18. März 2026

8 Kommentare


Wie prüfst Du die Begünstigung (§ 257 StGB)?

  1. Objektiver Tatbestand

    1. Rechtswidrige Vortat eines anderen

    2. Hilfeleistung bei der Sicherung eines durch die Vortat erlangten, noch vorhandenen Vorteils

  2. Subjektiver Tatbestand

    1. Vorsatz

    2. Vorteilssicherungsabsicht

  3. Rechtswidrigkeit

  4. Schuld

  5. Strafausschluss gemäß § 257 Abs. 3 StGB

  6. Strafausschluss analog § 258 Abs. 6 StGB (str.)

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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community

OKA

okalinkk

23.4.2025, 10:41:06

Anders als bei 259 StGB sind bei 257 in engen Ausnahmefällen auch Ersatz

vorteile

erfasst (es ist dort

Vorteil

sgleichheit und nicht Sachidentität nötig). Dies liegt

da

ran,

da

ss 257 allgemein von “

Vorteile

n aus der Tat” spricht, während 259 StGB von aus der Vortat “erlangten”

Vorteile

n spricht.

Da

her sollte der Vollständigkeit halber die Formulierung bei 257 ggf. um die aus der Vortat “entstandenen”

Vorteile

ergänzt werden

Sege

Sege

2.12.2025, 19:42:27

Interessant,

da

ss ihr hier den OTB und den STB als eigene Hauptpunkte im Schema angebt, statt unter dem Punkt Tatbestandsmäßigkeit zu gliedern. Hat

da

s einen besonderen Grund oder ist

da

s nur eine andere Möglichkeit zu gliedern?

Foxxy

Foxxy

2.12.2025, 19:43:15

Da

s ist nur eine Gliederungsfrage; materiell-rechtlich macht es keinen Unterschied. Viele fassen OTB und STB unter „Tatbestand“ zusammen, andere setzen sie als eigene Hauptpunkte, um bei Absichtsdelikten wie § 257 die besondere

Vorteil

ssicherungsabsicht deutlicher hervorzuheben. Beides ist in Klausuren okay, solange sauber geprüft wird. Kurzschema § 257 StGB: - Objektiver Tatbestand: rechtswidrige Vortat eines anderen; durch die Vortat erlangter, noch vorhandener

Vorteil

; Hilfeleistung zur Sicherung dieses

Vorteil

s -

Subjektiver Tatbestand

:

Vorsatz

;

Vorteil

ssicherungsabsicht - Rechtswidrigkeit - Schuld - Strafausschlüsse: § 257 Abs. 3 StGB; analog § 258 Abs. 6 StGB (umstritten)


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