Schema: Begünstigung § 257 StGB

31. Mai 2025

6 Kommentare

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Wie prüfst Du die Begünstigung (§ 257 StGB)?

  1. Objektiver Tatbestand

    1. Rechtswidrige Vortat eines anderen

    2. Hilfeleistung bei der Sicherung eines durch die Vortat erlangten, noch vorhandenen Vorteils

  2. Subjektiver Tatbestand

    1. Vorsatz

    2. Vorteilssicherungsabsicht

  3. Rechtswidrigkeit

  4. Schuld

  5. Strafausschluss gemäß § 257 Abs. 3 StGB

  6. Strafausschluss analog § 258 Abs. 6 StGB (str.)

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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community

OKA

okalinkk

23.4.2025, 10:41:06

Anders als bei 259 StGB sind bei 257 in engen Ausnahmefällen auch Ersatzvorteile erfasst (es ist dort Vorteilsgleichheit und nicht Sachidentität nötig). Dies liegt daran, dass 257 allgemein von “ Vorteilen aus der Tat” spricht, während 259 StGB von aus der Vortat “erlangten” Vorteilen spricht. Daher sollte der Vollständigkeit halber die Formulierung bei 257 ggf. um die aus der Vortat “entstandenen” Vorteile ergänzt werden


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