Schema: Begünstigung § 257 StGB


Wie prüfst Du die Begünstigung (§ 257 StGB)?

  1. Objektiver Tatbestand

    1. Rechtswidrige Vortat eines anderen

    2. Hilfeleistung bei der Sicherung eines durch die Vortat erlangten, noch vorhandenen Vorteils

  2. Subjektiver Tatbestand

    1. Vorsatz

    2. Vorteilssicherungsabsicht

  3. Rechtswidrigkeit

  4. Schuld

  5. Strafausschluss gemäß § 257 Abs. 3 StGB

  6. Strafausschluss analog § 258 Abs. 6 StGB (str.)

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