Schema: Begünstigung § 257 StGB
Wie prüfst Du die Begünstigung (§ 257 StGB)?
Objektiver Tatbestand
Rechtswidrige Vortat eines anderen
Hilfeleistung bei der Sicherung eines durch die Vortat erlangten, noch vorhandenen Vorteils
Subjektiver Tatbestand
Vorsatz
Vorteilssicherungsabsicht
Rechtswidrigkeit
Schuld
Strafausschluss gemäß § 257 Abs. 3 StGB
Strafausschluss analog § 258 Abs. 6 StGB (str.)
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