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Schema: Begünstigung § 257 StGB

2. Mai 2026

8 Kommentare


Wie prüfst Du die Begünstigung (§ 257 StGB)?

  1. Objektiver Tatbestand

    1. Rechtswidrige Vortat eines anderen

    2. Hilfeleistung bei der Sicherung eines durch die Vortat erlangten, noch vorhandenen Vorteils

  2. Subjektiver Tatbestand

    1. Vorsatz

    2. Vorteilssicherungsabsicht

  3. Rechtswidrigkeit

  4. Schuld

  5. Strafausschluss gemäß § 257 Abs. 3 StGB

  6. Strafausschluss analog § 258 Abs. 6 StGB (str.)

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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community

OKA

okalinkk

23.4.2025, 10:41:06

Anders als bei 259 StGB sind bei 257 in engen Ausnahmefällen auch Ersatz

vorteile

erfasst (es ist dort Vorteilsgleichheit und nicht Sachidentität nötig). Dies liegt daran, dass 257 allgemein von “

Vorteile

n aus der Tat” spricht, während 259 StGB von aus der

Vortat

“erlangten”

Vorteile

n spricht. Daher sollte der Vollständigkeit halber die Formulierung bei 257 ggf. um die aus der

Vortat

“entstandenen”

Vorteile

ergänzt werden

Sege

Sege

2.12.2025, 19:42:27

Interessant, dass ihr hier den OTB und den STB als eigene Hauptpunkte im Schema angebt, statt unter dem Punkt Tatbestandsmäßigkeit zu gliedern. Hat das einen besonderen Grund oder ist das nur eine andere Möglichkeit zu gliedern?

Foxxy

Foxxy

2.12.2025, 19:43:15

Das ist nur eine Gliederungsfrage; materiell-rechtlich macht es keinen Unterschied. Viele fassen OTB und STB unter „Tatbestand“ zusammen, andere setzen sie als eigene Hauptpunkte, um bei Absichtsdelikten wie § 257 die besondere Vorteilssicherungsabsicht deutlicher hervorzuheben. Beides ist in Klausuren okay, solange sauber geprüft wird. Kurzschema § 257 StGB: - Objektiver Tatbestand: rechtswidrige

Vortat

eines anderen; durch die

Vortat

erlangter, noch vorhandener Vorteil; Hilfeleistung zur Sicherung dieses Vorteils -

Subjektiver Tatbestand

:

Vorsatz

; Vorteilssicherungsabsicht - Rechtswidrigkeit -

Schuld

- Strafausschlüsse: § 257 Abs. 3 StGB; analog § 258 Abs. 6 StGB (umstritten)