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Schema: Begünstigung § 257 StGB
18. März 2026
8 Kommentare
Wie prüfst Du die Begünstigung (§ 257 StGB)?
Objektiver Tatbestand
Rechtswidrige Vortat eines anderen
Hilfeleistung bei der Sicherung eines durch die Vortat erlangten, noch vorhandenen Vorteils
Vorteilssicherungsabsicht
Rechtswidrigkeit
Schuld
Strafausschluss gemäß § 257 Abs. 3 StGB
Strafausschluss analog § 258 Abs. 6 StGB (str.)
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
okalinkk
23.4.2025, 10:41:06
Anders als bei 259 StGB sind bei 257 in engen Ausnahmefällen auch Ersatz
vorteileerfasst (es ist dort
Vorteilsgleichheit und nicht Sachidentität nötig). Dies liegt
daran,
dass 257 allgemein von “
Vorteilen aus der Tat” spricht, während 259 StGB von aus der Vortat “erlangten”
Vorteilen spricht.
Daher sollte der Vollständigkeit halber die Formulierung bei 257 ggf. um die aus der Vortat “entstandenen”
Vorteileergänzt werden
Sege
2.12.2025, 19:42:27
Interessant,
dass ihr hier den OTB und den STB als eigene Hauptpunkte im Schema angebt, statt unter dem Punkt Tatbestandsmäßigkeit zu gliedern. Hat
das einen besonderen Grund oder ist
das nur eine andere Möglichkeit zu gliedern?
Foxxy
2.12.2025, 19:43:15
s ist nur eine Gliederungsfrage; materiell-rechtlich macht es keinen Unterschied. Viele fassen OTB und STB unter „Tatbestand“ zusammen, andere setzen sie als eigene Hauptpunkte, um bei Absichtsdelikten wie § 257 die besondere
Vorteilssicherungsabsicht deutlicher hervorzuheben. Beides ist in Klausuren okay, solange sauber geprüft wird. Kurzschema § 257 StGB: - Objektiver Tatbestand: rechtswidrige Vortat eines anderen; durch die Vortat erlangter, noch vorhandener
Vorteil; Hilfeleistung zur Sicherung dieses
Vorteils -
Subjektiver Tatbestand:
Vorsatz;
Vorteilssicherungsabsicht - Rechtswidrigkeit - Schuld - Strafausschlüsse: § 257 Abs. 3 StGB; analog § 258 Abs. 6 StGB (umstritten)
