Zivilrecht

Schuldrecht Allgemeiner Teil

Weitere Sekundäransprüche

Aufwendungsersatz wegen anfänglicher Unmöglichkeit (§ 311a Abs. 2 S. 1 BGB)

Schema: Aufwendungsersatz wegen anfänglicher Unmöglichkeit (§ 311a Abs. 2 S. 1 BGB)

18. Juli 2025

9 Kommentare

4,7(66.264 mal geöffnet in Jurafuchs)


Wie prüfst Du bei anfänglicher Unmöglichkeit den Aufwendungsersatzanspruch nach § 311a Abs. 2 S. 1 BGB?

  1. Wirksamer Vertrag

  2. Freiwerden des Schuldners nach § 275 Abs. 1-3 BGB

  3. Vertretenmüssen, § 311a Abs. 2 S. 2 BGB

    1. Haftungsmaßstab des Schuldners, § 276 Abs. 1 BGB

    2. Kenntnis oder fahrlässige Unkenntnis des Leistungshindernisses

      1. Eigene Kenntnis bzw. eigenes Kennenmüssen

      2. Zurechnung der Kenntnis bzw. des Kennenmüssens eines Dritten, § 278 BGB

  4. Aufwendungen iSd 284

    1. Nichteintritt des Zwecks der Aufwendung

    2. Ursachenzusammenhang mit Pflichtverletzung

    3. Billigkeit der Aufwendungen

Dein digitaler Tutor für Jura
Rechtsgebiet-Wissen testen
Jurafuchs
Kostenlos registrieren und Schuldrecht Allgemeiner Teil-Wissen in 5min testen
Löse 5 Sachverhalte wie diesen und teste mit Jurafuchs Dein Wissen zu Schuldrecht Allgemeiner Teil
Du hast Dich bereits bei Jurafuchs registriert? Hier einloggen
Jurafuchs
Eine Besprechung von:
Jurafuchs Brand
facebook
facebook
facebook
instagram

Jurafuchs ist eine Lern-Plattform für die Vorbereitung auf das 1. und 2. Juristische Staatsexamen. Mit 15.000 begeisterten Nutzern und 50.000+ interaktiven Aufgaben sind wir die #1 Lern-App für Juristische Bildung. Teste unsere App kostenlos für 7 Tage. Für Abonnements über unsere Website gilt eine 20-tägige Geld-Zurück-Garantie - no questions asked!

Dein digitaler Tutor für Jura
Rechtsgebiet-Wissen testen