Zivilrecht
Schuldrecht Allgemeiner Teil
Weitere Sekundäransprüche
Aufwendungsersatz wegen anfänglicher Unmöglichkeit (§ 311a Abs. 2 S. 1 BGB)
Schema: Aufwendungsersatz wegen anfänglicher Unmöglichkeit (§ 311a Abs. 2 S. 1 BGB)
Wie prüfst Du bei anfänglicher Unmöglichkeit den Aufwendungsersatzanspruch nach § 311a Abs. 2 S. 1 BGB?
Wirksamer Vertrag
Freiwerden des Schuldners nach § 275 Abs. 1-3 BGB
Vertretenmüssen, § 311a Abs. 2 S. 2 BGB
Haftungsmaßstab des Schuldners, § 276 Abs. 1 BGB
Kenntnis oder fahrlässige Unkenntnis des Leistungshindernisses
Eigene Kenntnis bzw. eigenes Kennenmüssen
Zurechnung der Kenntnis bzw. des Kennenmüssens eines Dritten, § 278 BGB
Aufwendungen iSd 284
Nichteintritt des Zwecks der Aufwendung
Ursachenzusammenhang mit Pflichtverletzung
Billigkeit der Aufwendungen
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