Zivilrecht

Schuldrecht Allgemeiner Teil

Weitere Sekundäransprüche

Aufwendungsersatz wegen anfänglicher Unmöglichkeit (§ 311a Abs. 2 S. 1 BGB)

Schema: Aufwendungsersatz wegen anfänglicher Unmöglichkeit (§ 311a Abs. 2 S. 1 BGB)

4. März 2026

15 Kommentare

4,7(93.279 mal geöffnet in Jurafuchs)


Wie prüfst Du bei anfänglicher Unmöglichkeit den Aufwendungsersatzanspruch nach § 311a Abs. 2 S. 1 BGB?

  1. Wirksamer Vertrag

  2. Freiwerden des Schuldners nach § 275 Abs. 1-3 BGB

  3. Vertretenmüssen, § 311a Abs. 2 S. 2 BGB

    1. Haftungsmaßstab des Schuldners, § 276 Abs. 1 BGB

    2. Kenntnis oder fahrlässige Unkenntnis des Leistungshindernisses

      1. Eigene Kenntnis bzw. eigenes Kennenmüssen

      2. Zurechnung der Kenntnis bzw. des Kennenmüssens eines Dritten, § 278 BGB

  4. Aufwendungen iSd 284

    1. Nichteintritt des Zwecks der Aufwendung

    2. Ursachenzusammenhang mit Pflichtverletzung

    3. Billigkeit der Aufwendungen

Dein digitaler Tutor für Jura
Rechtsgebiet-Wissen testen
Jurafuchs
Eine Besprechung von:
Jurafuchs Brand
facebook
facebook
facebook
instagram

Jurafuchs ist eine Lern-Plattform für die Vorbereitung auf das 1. und 2. Juristische Staatsexamen. Mit 15.000 begeisterten Nutzern und 50.000+ interaktiven Aufgaben sind wir die #1 Lern-App für Juristische Bildung. Teste unsere App kostenlos für 7 Tage. Für Abonnements über unsere Website gilt eine 20-tägige Geld-Zurück-Garantie - no questions asked!


Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community

AY

Aylin

29.11.2023, 07:12:12

ist

da

s nicht grade nach 311 a?

Bubbles

Bubbles

29.11.2023, 11:01:15

§ 311a I verweist auf § 275. § 275 regelt die Unmöglichkeit allgemein, so

da

ss bspw die §§ 283, 311a I, 326 I

da

ran anknüpfen.

PA(

Panik (-)

4.12.2025, 12:00:29

@[Jurafuchs](137809)

PA(

Panik (-)

12.12.2025, 12:52:24

@[Foxxy](180364)

PA(

Panik (-)

12.12.2025, 12:52:54

@[Foxxy](180364)

QUIG

QuiGonTim

25.2.2024, 01:52:17

Fehlt es hier nicht an dem Erfordernis der Billigkeit der

Aufwendungen

?

LELEE

Leo Lee

26.2.2024, 10:59:24

Hallo QuiGonTim, vielen

Da

nk für dein Feedback! In der Tat ist auch die Billigkeit ein Teil des 284, weshalb wir

da

s Schema um diesen Punkt ergänzt haben! Wir

da

nken dir vielmals

da

für,

da

ss du uns

da

bei hilfst, die App zu perfektionieren und freuen und auf weiter Feedbacks von dir :)! Liebe Grüße – für

da

s Jurafuchsteam – Leo

cSchmitt

cSchmitt

31.10.2025, 15:18:07

@[Leo Lee](213375) vielen

Da

nk für

da

s Hinzufügen der Billigkeit. Im Prüfungsschema zum Ersatz der

Aufwendungen

nach §

284 BGB

(bzw. §§ 280 I, III, 281 I,

284 BGB

) wird die Billigkeit der Aufwendung vor der

Zweckerreichung

trotz

Pflichtverletzung

und des Ursachenzusammenhangs geprüft. Um einheitlich zu bleiben, würde sich empfehlen, die Reihenfolge auch hier zu verwenden oder es zumindest freizustellen, ob man zuerst die Billigkeit oder

Zweckerreichung

und Kausalität prüft.

IT

itsjuju

28.3.2024, 11:28:35

Müsste im Schema nicht auch auf die

anfängliche Unmöglichkeit

bei Punkt 2. aufgrund § 311a Abs. 2 hingewiesen werden?

LELEE

Leo Lee

29.3.2024, 00:08:00

Hallo itsjuju, vielen

Da

nk für die Frage! In der Tat hast du völlig recht

da

mit,

da

ss die Unmöglichkeit bei 311a (anders 283) die

anfängliche Unmöglichkeit

meint. Mithin kann man sich hier ge

da

nklich „anfänglich“ hinzudenken.

Da

ss es sich allerdings um die anf. Unmöglichkeit handelt, ergibt sich aus der behandelten AGL (311a). Die Unmöglichkeit als Voraussetzung fordert insofern als „AT“ nur noch 275 I – III :). Liebe Grüße – für

da

s Jurafuchsteam – Leo

ALE

AlexRenJo

22.2.2026, 17:54:25

Ist

da

s ein Fall der Wissensvertretung, wo

da

s Wissen analog §166 zugerechnet wird? Wahrscheinlich bringe ich hier etwas durcheinander - vllt kann

ja

jemand Licht in Dunkle bringen :)

Foxxy

Foxxy

22.2.2026, 17:55:35

Kurz: Nein. In diesem Kontext geht es nicht um Wissensvertretung nach § 166 (analog), sondern um Ver

schuld

ens- bzw. Wissenszurechnung über

§ 278 BGB

im Rahmen des

Vertretenmüssen

s nach § 311a Abs. 2 S. 2 BGB. § 166 ist nur relevant, wenn der Vertrag durch einen Vertreter geschlossen wurde;

da

nn wird dessen Kenntnis bei Vertragsschluss zugerechnet. Bei juristischen Personen kommen zudem §

31 BGB

und

Organisationsverschulden

in Betracht. Für den Aufwendungsersatz bei anfänglicher Unmöglichkeit prüfst du

da

her: wirksamer Vertrag; Unmöglichkeit und Freiwerden nach § 275;

Vertretenmüssen

gem. § 311a Abs. 2 S. 2 i.V.m. § 276 (eigene Kenntnis/

Kennenmüssen

und Zurechnung nach § 278); anschließend § 284: ersatzfähige, zweckgerichtete, billige

Aufwendungen

, Zweckverfehlung und Kausalität.


Jurafuchs 7 Tage kostenlos testen und mit 15.000+ Nutzer austauschen.
Kläre Deine Fragen zu dieser und 15.000+ anderen Aufgaben mit den 15.000+ Nutzern der Jurafuchs-Community
Dein digitaler Tutor für Jura
Rechtsgebiet-Wissen testen