Zivilrecht

Schuldrecht Allgemeiner Teil

Verbraucherverträge über digitale Produkte (§ 327 ff. BGB)

Nacherfüllung bei Verbraucherverträgen über digitale Produkte (§§ 327i Nr. 1, 327l BGB)

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Schema: Nacherfüllung bei Verbraucherverträgen über digitale Produkte (§§ 327i Nr. 1, 327l BGB)

10. Mai 2026

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Wie prüfst Du einen Anspruch auf Nacherfüllung bei Verbraucherverträgen über digitale Produkte (§§ 327i Nr. 1, 327l BGB)?

  1. Anwendungsbereich der §§ 327 ff. BGB

    1. Persönlicher Anwendungsbereich: Verbrauchervertrag (§ 310 BGB): Käufer ist Verbraucher (§ 13 BGB), Verkäufer ist Unternehmer (§ 14 BGB).

    2. Sachlicher Anwendungsbereich: Vorliegen eines digitalen Produkts i.S.d. § 327 Abs. 1 BGB, Zahlung eines Preises.

  2. Bereitstellung des digitalen Produkts, § 327b Abs. 3, 4 BGB.

  3. Vorliegen eines Mangels, §§ 327e - 327g BGB.

  4. Nacherfüllungsverlangen, § 327l Abs. 1 S. 1 BGB.

  5. Nur bei Anhaltspunkten im Sachverhalt: Unmöglichkeit der Nacherfüllung, § 327l Abs. 2 S. 1 BGB.

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