Zivilrecht
Schuldrecht Allgemeiner Teil
Verbraucherverträge über digitale Produkte (§ 327 ff. BGB)
Nacherfüllung bei Verbraucherverträgen über digitale Produkte (§§ 327i Nr. 1, 327l BGB)
Schema: Nacherfüllung bei Verbraucherverträgen über digitale Produkte (§§ 327i Nr. 1, 327l BGB)
Wie prüfst Du einen Anspruch auf Nacherfüllung bei Verbraucherverträgen über digitale Produkte (§§ 327i Nr. 1, 327l BGB)?
Anwendungsbereich der §§ 327 ff. BGB
Persönlicher Anwendungsbereich: Verbrauchervertrag (§ 310 BGB): Käufer ist Verbraucher (§ 13 BGB), Verkäufer ist Unternehmer (§ 14 BGB).
Sachlicher Anwendungsbereich: Vorliegen eines digitalen Produkts i.S.d. § 327 Abs. 1 BGB, Zahlung eines Preises.
Bereitstellung des digitalen Produkts, § 327b Abs. 3, 4 BGB.
Vorliegen eines Mangels, § 327e BGB.
Nacherfüllungsverlangen, § 327l Abs. 1 S. 1 BGB.
Nur bei Anhaltspunkten im Sachverhalt: Unmöglichkeit der Nacherfüllung, § 327l Abs. 2 S. 1 BGB.
Jurafuchs ist eine Lern-Plattform für die Vorbereitung auf das 1. und 2. Juristische Staatsexamen. Mit 15.000 begeisterten Nutzern und 50.000+ interaktiven Aufgaben sind wir die #1 Lern-App für Juristische Bildung. Teste unsere App kostenlos für 7 Tage. Für Abonnements über unsere Website gilt eine 20-tägige Geld-Zurück-Garantie - no questions asked!
Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
Sassun
17.10.2024, 12:29:32
Könnte "Bereitstellung" mit dem Mangel getauscht und unbenannt werden, sodass das Schema im wesentlichen dem gewohnten kaufrechtlichen Aufbau entspräche? Also statt: I. Kaufvertrag II. Mangel III. Bei
Gefahrübergangim Bereich der Verbraucherverträge üDP I. VBV üDP §§ 310 III, 327 I, II II. Mangel § 327e III. Zur Bereitstellungszeit § 327b 1. Bereitstellungszeitpunkt bei KV 2. Bereitstellungszeitraum bei DauerSchuldV
as.mzkw
9.11.2024, 13:11:26
Ich denke ja, das folgte meinem Verständnis nach aus § 327e I BGB (insb. Satz 2 und 3).