Zivilrecht

Schuldrecht Allgemeiner Teil

Verbraucherverträge über digitale Produkte (§ 327 ff. BGB)

Nacherfüllung bei Verbraucherverträgen über digitale Produkte (§§ 327i Nr. 1, 327l BGB)

Schema: Nacherfüllung bei Verbraucherverträgen über digitale Produkte (§§ 327i Nr. 1, 327l BGB)

21. November 2024

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Wie prüfst Du einen Anspruch auf Nacherfüllung bei Verbraucherverträgen über digitale Produkte (§§ 327i Nr. 1, 327l BGB)?

  1. Anwendungsbereich der §§ 327 ff. BGB

    1. Persönlicher Anwendungsbereich: Verbrauchervertrag (§ 310 BGB): Käufer ist Verbraucher (§ 13 BGB), Verkäufer ist Unternehmer (§ 14 BGB).

    2. Sachlicher Anwendungsbereich: Vorliegen eines digitalen Produkts i.S.d. § 327 Abs. 1 BGB, Zahlung eines Preises.

  2. Bereitstellung des digitalen Produkts, § 327b Abs. 3, 4 BGB.

  3. Vorliegen eines Mangels, § 327e BGB.

  4. Nacherfüllungsverlangen, § 327l Abs. 1 S. 1 BGB.

  5. Nur bei Anhaltspunkten im Sachverhalt: Unmöglichkeit der Nacherfüllung, § 327l Abs. 2 S. 1 BGB.

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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community

Sassun

Sassun

17.10.2024, 12:29:32

Könnte "Bereitstellung" mit dem Mangel getauscht und unbenannt werden, sodass das Schema im wesentlichen dem gewohnten kaufrechtlichen Aufbau entspräche? Also statt: I. Kaufvertrag II. Mangel III. Bei

Gefahrübergang

im Bereich der Verbraucherverträge üDP I. VBV üDP §§ 310 III, 327 I, II II. Mangel § 327e III. Zur Bereitstellungszeit § 327b 1. Bereitstellungszeitpunkt bei KV 2. Bereitstellungszeitraum bei DauerSchuldV

AS

as.mzkw

9.11.2024, 13:11:26

Ich denke ja, das folgte meinem Verständnis nach aus § 327e I BGB (insb. Satz 2 und 3).


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