Strafrecht > BT 1: Totschlag, Mord, Körperverletzung u.a.
Unbarmherzige, gefühllose Gesinnung fehlt
Die 23-jährige T weist eine weit unterdurchschnittliche Intelligenz auf. Ihre Persönlichkeit ist durch auffallende Gemütsarmut und Willensschwäche gekennzeichnet. Überforderungsbedingt füttert sie ihren einjährigen Sohn S nicht mehr. S stirbt infolge akuten Verhungerns.