Strafrecht > BT 1: Totschlag, Mord, Körperverletzung u.a.

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Strafrecht > BT 1: Totschlag, Mord, Körperverletzung u.a.

Für die Abgrenzung Mensch/Leibesfrucht ist der Zeitpunkt der schädigenden Einwirkung auf das Opfer maßgeblich, nicht der Zeitpunkt des Todeseintritts

Kurz nach Beginn der Eröffnungswehen stirbt das Kind der S. Eine Untersuchung ergibt, dass der Tod darauf zurückzuführen ist, dass Arzt A einen Monat vor der Geburt eine Erkrankung der S falsch behandelt hat.

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