Strafrecht
BT 1: Totschlag, Mord, Körperverletzung u.a.
Mord, § 211 StGB
Unbarmherzige, gefühllose Gesinnung fehlt
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Unbarmherzige, gefühllose Gesinnung fehlt
23. März 2026
28 Kommentare
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Die 23-jährige T weist eine weit unterdurchschnittliche Intelligenz auf. Ihre Persönlichkeit ist durch auffallende Gemütsarmut und Willensschwäche gekennzeichnet. Überforderungsbedingt füttert sie ihren einjährigen Sohn S nicht mehr. S stirbt infolge akuten Verhungerns.
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