Strafrecht > BT 1: Totschlag, Mord, Körperverletzung u.a.
§ 226 Abs. 2 StGB
T sticht aus Rache mit einem Messer auf den Unterleib seiner Ex-Freundin O ein. T will dadurch Os Empfängnisfähigkeit zerstören, denn er gönnt ihr keine Kinder mit einem anderen Mann. O wird in Folge der Verletzungen empfängnisunfähig.