Strafrecht > BT 2: Diebstahl, Betrug, Raub u.a.
Girokarte im Supermarkt – Lastschrift
D hat As Girokarte gestohlen, er kennt aber die PIN nicht. Im Kaufhaus des K erwirbt er Waren im Wert von € 100, die er bei K selbst mit der Karte bezahlt. Beim Bezahlvorgang muss er sich nicht durch die PIN (POS-Verfahren), sondern nur mittels Unterschrift (Elektronisches Lastschriftverfahren) authentifizieren.