Strafrecht > BT 3: Straftaten gegen Freiheit u.a.
Nachstellung nach § 238 StGB
Der von O verschmähte T kontaktiert diese mehrmals telefonisch. Trotz gerichtlich angeordnetem Kontaktverbot besucht er O mehrmals wöchentlich und lauert ihr täglich beim abendlichen Spaziergang auf. O hat Angst vor T und verlässt daher die Wohnung abends nicht mehr.